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Mobile Briefmarke: Darf nicht nur 14 Tage gültig sein

20.12.2022

Die Deutsche Post darf die Gültigkeit mobiler Briefmarken nicht auf 14 Tage nach Kauf befristen. Eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens ist unwirksam. Das hat das Landgericht (LG) Köln entschieden, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mitteilt, der in dem Verfahren Kläger war. Das Urteil ist nach seinen Angaben noch nicht rechtskräftig.

Der vzbv hatte kritisiert, dass Kunden durch das kurze Verfalldatum der mobilen Briefmarke unangemessen benachteiligt werden. Nach Ablauf von 14 Tagen behalte die Post das Geld für bereits bezahlte, aber noch nicht genutzte Porto-Codes ein, ohne eine Gegenleistung zu erbringen, erläuterte Jana Brockfeld, Rechtsreferentin des vzbv.

Das LG Köln schloss sich laut vzbv der Auffassung des Verbandes an, dass die kurze Gültigkeitsdauer Verbraucher unangemessen benachteiligt. Ansprüche aus einem Kaufvertrag verjährten laut Gesetz regelmäßig nach drei Jahren. Davon weiche die Klausel der Post in nicht hinnehmbarer Weise ab.

Das Argument der Post, die kurze Gültigkeit sei aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen und zur Vermeidung von Missbrauch erforderlich, bezeichneten die Richter nach Angaben des vzbv als nicht nachvollziehbar. Selbst wenn das Unternehmen nur Ziffern für die Codes verwenden würde, gäbe es bereits 100 Millionen verschiedene Kombinationen. Da die achtstelligen Porto-Codes zusätzlich aus Buchstaben bestehen, ergäben sich tatsächlich noch sehr viel mehr Möglichkeiten.

Auch die Missbrauchsgefahr rechtfertige nicht die kurze Gültigkeit der mobilen Briefmarke. Es sei Sache der Post, ihr System so zu gestalten, dass eine mehrfache Verwendung der Codes erkannt und verhindert werde.

Gegen die Entscheidung des LG Köln hat die Post Berufung eingelegt, die beim Oberlandesgericht Köln unter dem Aktenzeichen 3 U 148/22 läuft.

Die mobile Briefmarke ist seit Dezember 2020 über die Smartphone-App der Post erwerbbar. Kunden erhalten einen achtstelligen Porto-Code, mit dem sie einen Brief oder eine Postkarte beschriften. Bis zu 20 Porto-Codes können sie auf einmal kaufen. Nach den AGB der Post soll ein Code jeweils nur 14 Tage lang gültig sein. Eine Erstattung des Portos ist nach Ablauf der Frist ausdrücklich ausgeschlossen.

Verbraucherzentrale Bundesverband, PM vom 19.12.2022 zu Landgericht Köln, Urteil vom 20.10.2022, 33 O 258/21

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