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Mehrwertsteuer-Vorschriften für Reisen und Tourismus: EU-Kommission eröffnet Konsultation

28.07.2025

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation eingeleitet, um die Mehrwertsteuervorschriften für die Reise- und Tourismusbranche zu aktualisieren. Ziel sei es, so die EU-Behörde, veraltete Vorschriften zu beseitigen, die zu Marktverzerrungen in der EU führen und die Wettbewerbsfähigkeit einschränken.

Die Konsultation konzentriert sich auf Mehrwertsteuervorschriften für Reisebüros und für die Personenbeförderung. Beiträge können bis zum 16.10.2025 eingereicht werden. Sie sollen in einen Legislativvorschlag einfließen, der für 2026 geplant ist.

Reisen und Tourismus machten etwa zehn Prozent des Bruttoinlandprodukts der EU aus und Millionen Menschen, vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen, seien in der Branche beschäftigt, erläutert die Kommission. Sie hält es für entscheidend, die Mehrwertsteuervorschriften zu aktualisieren, um einen fairen Wettbewerb zu schaffen, Bürokratie abzubauen und die Steuern an die Digital- und Nachhaltigkeitsziele anzupassen.

Die Konsultation konzentriere sich auf zwei Hauptbereiche. Der erste betreffe die Sonderregelung für Reiseveranstalter, deren derzeitige Steuervorschriften auf ihrer Gewinnspanne und ihrem Standort basieren. Dies führe zu Unstimmigkeiten und unfairen Vorteilen für Nicht-EU-Anbieter. Der zweite Bereich betreffe die Mehrwertsteuervorschriften für den Personenverkehr, bei denen die Steuern anhand der innerhalb der EU zurückgelegten Entfernung berechnet werden. Dies belaste kleine Anbieter und führe zu Ungleichheiten zwischen den Verkehrsträgern.

Die Teilnehmer der Konsultation können ihr Feedback über einen Online-Fragebogen in allen EU-Sprachen abgeben und Positionspapiere über die Plattform "Have Your Say" der Kommission einreichen. Die Konsultation läuft über einen Zeitraum von zwölf Wochen, wobei weitere Diskussionen, darunter Treffen mit Vertretern und Unternehmensverbänden, geplant sind.

Europäische Kommission, PM vom 25.07.2025

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