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Lohnsteuer-Anmeldung 2022: Muster bekannt gegeben

16.08.2021

Das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab Januar 2022 ist gemäß § 51 Absatz 4 Nr. 1 Buchstabe d des Einkommensteuergesetzes (EStG) bestimmt worden. Mit einem Schreiben vom 11.08.2021 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) das Vordruckmuster und die "Übersicht über die länderunterschiedlichen Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2022" bekannt gemacht.

Das Vordruckmuster ist laut BMF auch für die Gestaltung der Vordrucke maßgebend, die mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen hergestellt werden. Abweichend vom Vordruckmuster sei in den elektronischen Formularen zusätzlich zur Kennzahl 23 ein Freitextfeld für die entsprechenden Angaben sowie ein Eintragungsfeld mit der Kennzahl 91 für den Familienkassenschlüssel und ein Eintragungsfeld mit der Kennzahl 43 für das ausgezahlte Kindergeld vorzusehen.

Nach § 41a Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 EStG sei in der Lohnsteuer-Anmeldung die Lohnsteuer getrennt nach den Kalenderjahren, in denen der Arbeitslohn bezogen wird oder als bezogen gilt, anzugeben. Die hierfür erforderlichen Kennzahlen und weitere Informationen seien unter "www.elster.de" veröffentlicht.

Das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung ist auf den Seiten des BMF (www.bundesfinanzministerium.de) als pdf-Datei verfügbar.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 11.08.2021, IV C 5 - S 2533/19/10026 :002

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