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Krankenhausreform: Wird nachjustiert
Die 2024 beschlossene Krankenhausreform soll nach dem Willender Bundesregierung an einigen Stellen nachjustiert werden. Die Regelungen ausdem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz würden praxisgerechtfortentwickelt, heißt es im Entwurf für das Krankenhausreformanpassungsgesetz (BT-Drs.21/2512), das jetzt dem Bundestag zugeleitet wurde. Die grundsätzlichen Zieleder Reform – mehr Qualität und Effizienz in der Versorgung – sollen gewahrtbleiben.
Zur Sicherstellung der Versorgung insbesondere im ländlichenRaum sind erweiterte Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten für Krankenhäuservorgesehen. Die Landesbehörden sollen künftig im Einvernehmen mit denKrankenkassen darüber entscheiden können, ob Ausnahmen erforderlich sind. Dabeisollen sie nicht mehr an die ursprünglich vorgesehenen Erreichbarkeitsvorgabengebunden sein.
Für abrechnungsfähige Leistungen der Krankenhäuser geltenweiter Qualitätskriterien mit Mindestanforderungen. Jedoch werden dieentsprechenden Leistungsgruppen von 65 auf 61 reduziert. Zudem sindAusnahmeregelungen für die Zuweisung von Leistungsgruppen vorgesehen. So werdendie Regelungen zur Förderung der Spezialisierung in der Onkochirurgieangepasst. Der Gemeinsame Bundesausschuss soll künftig für einzelneIndikationsbereiche eine niedrigere Fallzahlgrenze für die Auswahl vonKrankenhäusern festlegen können, die onkochirurgische Leistungen erbringen.Damit soll eine flächendeckende Versorgung ermöglicht werden.
Die Einführung der so genannten Vorhaltevergütung wird umein Jahr verschoben. Die mit der Krankenhausreform eingeführten Zuschläge undFörderbeträge sollen ebenfalls ein Jahr später in Kraft treten. Die geltendenZuschläge für die Pädiatrie und Geburtshilfe werden in der Folge um ein Jahrverlängert. Die Jahre 2026 und 2027 sollen, was die Vorhaltevergütung betrifft,als budgetneutral eingestuft werden. Die Konvergenzphase soll 2028 und 2029folgen. Ab 2030 soll die Vorhaltevergütung voll finanzwirksam werden.
Geändert und erweitert werden soll zudem die Finanzierungdes Bundesanteils am Krankenhaustransformationsfonds, mit dem über zehn Jahre(2026 bis 2035) der Krankenhausstrukturwandel abgesichert werden soll.Vorgesehen waren 50 Milliarden Euro, die jeweils zur Hälfte von Bund undLändern getragen werden. Der Bundesanteil sollte dabei aus Mitteln derGesetzlichen Krankenversicherung gespeist werden.
Nun sind für den Fonds Bundesmittel vorgesehen aus demSondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Um die Länder zu entlasten,will der Bund auch die geplanten Jahrestranchen von bis zu 2,5 Milliarden Euroaufstocken. Von 2026 bis 2029 sollen jeweils 3,5 Milliarden Euro gezahltwerden, 2030 bis 2035 jeweils 2,5 Milliarden Euro. Insgesamt erhöht der Bunddamit seine Beteiligung um vier Milliarden auf 29 Milliarden Euro. Aus denFondsmitteln sollen künftig auch Universitätskliniken gefördert werden können.
Deutscher Bundestag, PM vom 04.11.2025