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Kauf digitaler Produkte und auf Online-Marktplätzen: Bundesregierung will Verbraucherschutz erhöhen

15.01.2021

Die Bundesregierung hat Entwürfe zur Umsetzung der Richtlinie über digitale Inhalte und zu den vertragsrechtlichen Regelungen der Modernisierungsrichtlinie beschlossen. Ziel ist mehr Rechtssicherheit und Transparenz in der digitalen Welt.

Zu den wesentlichen Kernpunkten des Umsetzungsgesetzes zur Richtlinie Digitale Inhalte gehören umfassende Gewährleistungsrechte der Verbraucher für digitale Inhalte (zum Beispiel Musik- und Videodateien, E-Books, Apps, Spiele und sonstige Software) und digitale Dienstleistungen (zum Beispiel soziale Netzwerke, Cloud-Anwendungen und Cloud-Speicherdienste). Die Regelungen gelten auch für körperliche Datenträger, auf denen digitale Inhalte gespeichert sind (zum Beispiel Musik-CDs und DVDs). Verbraucher erhalten unabhängig von der Vertragsart Gewährleistungsrechte, wie sie das deutsche Recht bislang nur bei Kauf-, Werk- oder Mietverträgen kennt, beispielsweise das Recht zur Nacherfüllung, zur Minderung und zur Vertragsbeendigung.

Diese Gewährleistungsrechte sollen Verbrauchern ferner künftig auch bei solchen Verträgen zustehen, bei denen sie anstelle der Zahlung eines Preises personenbezogene Daten zur Verfügung stellen (so genanntes Bezahlen mit Daten). Dies betrifft etwa die Nutzung sozialer Netzwerke.

Durch den Entwurf wird den Anbietern digitaler Produkte auch eine Updateverpflichtung auferlegt. Haben Verbraucher ein digitales Produkt erworben, schuldet der Unternehmer auch die Bereitstellung von funktionserhaltenden Updates und Sicherheitsupdates. Bei fortlaufenden Vertragsbeziehungen soll diese Verpflichtung über die gesamte Vertragsdauer gelten; bei einmalig zu erfüllenden Verträgen wie Kaufverträgen gilt sie für einen Zeitraum, den die Verbraucher vernünftigerweise erwarten können.

Mit dem Umsetzungsgesetz zur Modernisierungsrichtlinie werden für Online-Marktplätze wie etwa eBay oder Amazon zugunsten der Verbraucher künftig unter andere bestimmte Hinweispflichten eingeführt. So sind die Marktplätze künftig verpflichtet, vor Vertragsschluss die wesentlichen Kriterien des Rankings von Suchergebnissen und deren Gewichtung offenzulegen. Auch müssen sie Verbraucher künftig darüber informieren, ob es sich bei deren potentiellen Vertragspartnern um Unternehmer oder Verbraucher handelt. Verbraucher sollen beim Kauf von Eintrittskarten auf dem Ticketzweitmarkt künftig über den vom Veranstalter festgelegten Originalpreis der Eintrittskarte informiert werden. Daneben wird für Anbieter eine Informationspflicht eingeführt, wenn ein Preis auf Basis einer automatisierten Entscheidung personalisiert wurde. Der Entwurf sieht zudem eine Verschärfung der Sanktionen bei Verstößen vor. Europaweite Verstöße gegen Regelungen des Verbrauchervertragsrechts sollen künftig mit einem Bußgeld geahndet werden können.

Die Regierungsentwürfe werden nun dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet und nach einer Gegenäußerung der Bundesregierung an den Bundestag übermittelt.

Bundesregierung, PM vom 15.01.2021

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