Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Hipp-Slogan für Milchersatzprodukte: Meh...

Hipp-Slogan für Milchersatzprodukte: Mehrdeutige Werbeaussagen zu angeblichem Vitamin D- und Calciumbedarf von Kindern zu unterlassen

23.07.2020

Erfolg gegen irreführende Werbung bei Nahrung für Kleinkinder: Das Landgericht (LG) München I hat einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Hipp GmbH & Co. Vertrieb KG stattgegeben. Demnach sind mehrdeutige Werbeaussagen zum angeblichen Vitamin D- und Calciumbedarf von Kindern bei Milchersatzprodukten untersagt, wie der vzbv mitteilt.

Nach Angaben des Verbandes hatte Hipp die Produkte "Hipp Kindermilch COMBIOTIK ab 1+ Jahr" und "Hipp Kindermilch COMBIOTIK ab 2+ Jahr" auf der Internetseite mit einem TV-Spot und dem Hinweis beworben: "7 x mehr brauchst du als ich, wirst groß, gesund – ganz sicherlich". Erst durch weiteres Klicken sei die Erklärung erfolgt: "Kleinkinder benötigen bis zu 3 x mehr Calcium und sogar 7 x mehr Vitamin D als Erwachsene pro kg Körpergewicht".

Das LG München I schloss sich laut vzbv der Ansicht des Verbandes an, dass Hipp damit den Eindruck erweckt, eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung liefere generell nicht die erforderlichen Mengen an Nährstoffen – weshalb die beworbene Kindermilch besonders wertvoll sei. Die Aussage auf der Webseite und im abrufbaren Film werde so verstanden, dass ein Kind in der Gesamtmenge sieben Mal mehr Vitamin D brauche als ein Erwachsener. Tatsächlich benötigten Kinder in der Menge jedoch nicht mehr Vitamin D oder Calcium als Erwachsene.

Das Unternehmen habe mit diesen Aussagen gegen die Health Claims Verordnung der EU verstoßen. Danach dürften nährwertbezogene Angaben nicht irreführend sein und auch nicht suggerieren, dass eine ausgewogene Ernährung generell nicht die erforderlichen Mengen an Nährstoffen liefern kann.

Ebenfalls als irreführend stufte das LG laut vzbv die Verpackungsangabe "In der Zusammensetzung von Hipp Kindermilch COMBIOTIK wird berücksichtigt, dass ein Kleinkind durchschnittlich 3 x mehr Calcium1 und 7 x mehr Vitamin D1 als ein Erwachsener benötigt" ein. Es habe darauf hingewiesen, dass ein Kind im Durchschnitt dieselbe Menge eines bestimmten Vitamin-D-haltigen Lebensmittels benötigt wie ein Erwachsener. Um darauf zu kommen, müssten Verbraucher den Hinweis von Hipp "Mehrbedarf an Nährstoffen vs. Erwachsene pro kg KG (EFSA 2013, Männer 80 kg, Kleinkinder 12 kg)" bemerken und selber nachrechnen. Davon sei nicht auszugehen.

Verbraucherzentrale Bundesverband, PM vom 09.07.2020 zu Landgericht München I, 39 O 15946/19, nicht rechtskräftig

Mit Freunden teilen