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Hinweisgeberschutz: Steuerberaterverband bekräftigt Forderung nach Gleichbehandlung mit Rechtsanwälten

05.01.2023

Auf seiner letzten Sitzung im Jahr 2022 hat der Bundestag das Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) kritisiert, dass nach wie vor die geforderte Gleichbehandlung von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern mit den Rechtsanwälten fehlt. Nun muss noch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen.

Bislang sollen nur Rechtsanwälte aufgrund ihres Berufsgeheimnisses von den Regelungen zum Hinweisgeberschutz ausgenommen bleiben. Der deutsche Gesetzgeber springt nach Ansicht des Berufsstands allerdings zu kurz, wenn er sich bei der nationalen Umsetzung der so genannten EU-Whistleblower-Richtlinie allein auf die Berufsgruppe der Rechtsanwälte beschränkt, so der DStV. Der Gesetzgeber setze sich damit in einen Widerspruch zum geltenden Berufsrecht. Hier seien Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer in gleicher Weise zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt. Der Schutz des Mandatsgeheimnisses dürfe somit nicht von der zufälligen Frage abhängen, ob die Beratung durch einen Steuerberater oder durch einen Rechtsanwalt erfolgt.

Eine gesetzliche Korrektur habe insoweit auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in einem Entschließungsantrag gefordert, der allerdings in der abschließenden Abstimmung im Parlament keine Mehrheit gefunden habe, erläutert der DStV. Damit das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft treten kann, sei noch die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Der DStV kündigt an, sich gemeinsam mit seinen Mitgliedsverbänden nachdrücklich dafür einsetzen, im Rahmen der dortigen Beratungen die dringend erforderliche gesetzliche Anpassung zur Gleichstellung der drei Berufsgruppen in das Hinweisgeberschutzgesetz aufzunehmen. Für den Berufsstand gehe es dabei um nicht weniger als eine drohende Zwei-Klassen-Steuerberatung zu verhindern.

Deutscher Steuerberaterverband, PM vom 03.01.2022

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