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Grundsteuer: Bayerns Landtag beschließt Gesetz

30.11.2021

Der bayerische Landtag hat am 23.11.2021 ein eigenes Grundsteuergesetz für Bayern verabschiedet. Die beschlossene "Einfachgrundsteuer" bedingt laut Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) eine Entbürokratisierung.

Bayerns Flächenmodell sei transparent und nachvollziehbar. Damit werde auch ein Signal für alle bayerischen Städte und Gemeinden gesetzt, die fest auf die konjunkturunabhängigen und krisensicheren Steuereinnahmen von jährlich rund 1,9 Milliarden Euro bauen. "Eine wertabhängige Grundsteuer lehnen wir entschieden ab", bekräftigt Füracker. Sie sei der Einstieg in eine verkappte Vermögensteuer und regelmäßige Wertermittlungen führten zu Steuererhöhungen durch die Hintertür.

"Wir erhalten unseren Kommunen eine dauerhafte und stabile Einnahmequelle, gleichzeitig halten wir den Aufwand für alle Beteiligten – Bürger wie Verwaltung – möglichst gering", so Füracker.

Bayern hatte sich für eine Länderöffnungsklausel stark gemacht, deren Einführung Ende 2019 es den Ländern erlaubt, eigene Grundsteuergesetze zu erlassen. Der von der Staatsregierung im Mai eingebrachte Gesetzesentwurf habe im Landtag großen Zuspruch erhalten, meldet nun Bayerns Finanzministerium. Die Grundsteuer B (nicht landwirtschaftlich genutzte Grundstücke) im Freistaat werde ab 2025 ausschließlich an den physischen Größen Grundstücks- und Gebäudefläche sowie der Nutzung der Flächen ausgerichtet. Diese Daten ließen sich in der Regel leicht ermitteln; regelmäßige, aufwändige und teure Neuermittlungen würden vermieden. Nach wie vor entschieden die Gemeinden durch die Festsetzung der Hebesätze letztverantwortlich über die konkrete Grundsteuerhöhe.

Finanzministerium Bayern, PM vom 24.11.2021

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