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Geistiges Eigentum: EU-Kommission stärkt Schutz regionaler Handwerksprodukte

21.04.2022

Neue geografische Angaben für handwerkliche und industrielle Produkte wie etwa Messerschmiedewaren aus Solingen sollen künftig Regionen und Hersteller im europa- und weltweiten Wettbewerb stärken. Die EU-Kommission hat dazu am 13.04.2022 einen entsprechenden Rahmen zum Schutz des geistigen Eigentums vorgeschlagen.

Aufbauend auf dem Erfolg des Systems der geografischen Angaben für Weine, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse möchte die Kommission mit dem Verordnungsvorschlag den Herstellern eine Möglichkeit zum Schutz handwerklicher und industrieller Produkte, die mit ihrer Region assoziiert werden, sowie ihres traditionellen Know-how an die Hand geben, der sich in Europa und darüber hinaus auswirkt.

Mit der vorgeschlagenen Verordnung will die Kommission einen EU-weiten Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Produkte einführen, damit Hersteller die mit ihren Produkten verbundenen Rechte des geistigen Eigentums in der gesamten EU schützen und durchsetzen können. Die neue Verordnung soll auch das Vorgehen gegen gefälschte Produkte, einschließlich solcher, die online verkauft werden, erleichtern. Sie soll der derzeitigen Zersplitterung abhelfen, die durch den Teilschutz auf nationaler Ebene besteht. Auch sollen Verbraucher mit dem in der Verordnung vorgesehenen Schutz der Produktbezeichnung auf europäischer Ebene die Qualität solcher Produkte leichter erkennen und fundiertere Entscheidungen treffen können.

Weiter soll durch Einführung eines zweistufigen Antragsverfahrens eine einfache und kostengünstige Eintragung geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Produkte erreicht werden. Die Hersteller sollen die Eintragung bei den benannten Behörden der Mitgliedstaaten beantragen müssen, die anschließend erfolgreiche Anträge zur weiteren Bewertung und Genehmigung an das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) weiterleiten würden. Wenn ein Mitgliedstaat kein nationales Bewertungsverfahren eingerichtet hat, sollen Anträge auch direkt beim EUIPO gestellt werden können. Der Vorschlag soll Herstellern auch die Möglichkeit verschaffen, ihre Produkte selbst für konform mit den Produktspezifikationen zu erklären, wodurch das System flexibler und kostengünstiger werden soll.

Erreicht werden soll laut Kommission auch eine vollständige Kompatibilität mit dem internationalen Schutz des geistigen Eigentums, indem Hersteller handwerklicher und industrieller Produkte mit eingetragener geografischer Angabe in die Lage versetzt werden, ihre Produkte in allen Unterzeichnerländern der Genfer Akte über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben im Rahmen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) zu schützen, der die EU im November 2019 beigetreten ist und die geografische Angaben für handwerkliche und industrielle Produkte abdeckt. Zugleich soll es nun möglich werden, entsprechende geografische Angaben aus Drittländern in der EU zu schützen.

Ziel ist schließlich die Unterstützung der Entwicklung von Europas ländlichen Gebieten und Regionen, indem Herstellern, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, Anreize geboten werden, in neue authentische Produkte zu investieren und Nischenmärkte zu schaffen. Die vorgeschlagene Verordnung soll auch dazu beitragen, einzigartige Fertigkeiten zu erhalten, die ansonsten möglicherweise verloren gehen, insbesondere in den ländlichen und weniger entwickelten Regionen Europas. Die Regionen sollen vom Ansehen der neuen geografischen Angaben profitieren. Dies kann laut Kommission hilfreich sein, um Touristen anzuziehen und in den Regionen neue, hochqualifizierte Arbeitsplätze zu schaffen, wodurch ihre wirtschaftliche Erholung angekurbelt wird.

Europäische Kommission, PM vom 13.04.2022

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