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Für Vereine in Hessen: Weitere Energiekostenhilfe steht bereit

07.03.2024

Vereine in Hessen können ab sofort für weitere Monate Energiekostenhilfe beantragen. Hierauf weist das Finanzministerium des Landes hin.

Die Energiekostenhilfe für Vereine soll helfen, erhöhte Energiekosten bezahlen zu können, die vom 01.03.2022 bis zum 31.12.2023 angefallen sind. Das Land reagierte damit laut Finanzministerium auf die gestiegenen Kosten, die durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine entstanden sind und auch Hessens Vereine getroffen haben.

Die Energiekostenhilfe sei in zwei Phasen aufgeteilt: Phase 1 decke die Monate März 2022 bis Februar 2023 ab; Phase 2 die Monate März bis Dezember 2023. Pro Phase müssten die entstandenen Energiemehrkosten 1.000 Euro überschreiten. Werden die 1.000 Euro überschritten, würden von der Gesamtsumme der Mehrkosten 80 Prozent erstattet, höchstens jedoch 5.000 Euro pro Förderphase. In besonders begründeten Härtefällen könne die Energiekostenhilfe auch über den Höchstbetrag von 5.000 Euro hinaus gewährt werden.

Vereine konnten laut Finanzministerium bereits Anträge für Mehrkosten aus Phase 1 stellen. Ab sofort könnten auch Anträge für Phase 2 eingereicht werden, also für erhöhte Energierechnungen für die Monate März bis Dezember 2023. Die Vereine hätten für alle Anträge Zeit bis zum 31.05.2024, unabhängig davon, auf welche Phase sie sich beziehen.

Der Antrag könne beim jeweils fachlich zuständigen Ministerium mit dem auf der jeweiligen Internetseite zur Verfügung gestellten Formular nebst Anlagen gestellt werden. Das zuständige Ministerium bestimme sich nach dem Satzungszweck des Vereins. Der Antrag müsse vom Vorstand des Vereins unterzeichnet werden und sei ausschließlich in digitaler Form oder über das Postfach des jeweils fachlich zuständigen Ministeriums einzureichen.

Finanzministerium Hessen, PM vom 04.03.2024

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