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Freistellungsverfahren beim BZSt: Bundesregierung gibt Auskunft

09.04.2024

2.666 Freistellungsbescheinigungen nach § 50c Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind derzeit beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragt. Diese Auskunft gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 20/10898) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (BT-Drs. 20/10715). Darin steht auch, dass die Freistellungsverfahren im BZSt im Durchschnitt 480 Tage dauern, die Erstattungsverfahren 615 Tage.

Die Fragesteller hatten die derzeitige Situation bei der Ausstellung von Bescheinigungen über die Freistellung von deutscher Abzugssteuer auf Kapitalerträge thematisiert und darauf hingewiesen, dass es nach ihrer Information derzeit beim BZSt zu starken Verzögerungen bei der Ausstellung dieser Bescheinigungen komme. Dazu hatten sie einen längeren Fragenkatalog vorgelegt, den die Bundesregierung nun beantwortest hat.

Deutscher Bundestag, PM vom 08.04.2024

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