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Finanzkonten: Aktuelle Staatenliste zu automatischem Informationsaustausch bekannt gegeben

26.07.2023

Laut Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat das Bundesfinanzministerium die finale Staatenaustauschliste 2023 im Sinne des § 1 Absatz 1 Gesetzes zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen bekannt gegeben. Sie sei auch auf den Seiten des BZSt (www.bzst.de) abrufbar.

Zu beachten sei, dass zu den Staaten, mit denen Deutschland in einem einseitigen Austauschverhältnis steht, keine Daten an das BZSt übermittelt werden dürften (neu hinzugekommen ist hier laut BZSt Sint Maarten). In diesem Zusammenhang weist das Amt darauf hin, dass sich der Status von Ghana, den Malediven und St. Kitts und Nevis geändert hat. Ab 2023 stehe Deutschland mit diesen Staaten in einem gegenseitigen Austauschverhältnis, sodass ab dem Meldezeitraum 2022 auch für diese Staaten Daten an das BZSt zu übermitteln seien. Mit Jamaika finde ab dem Meldezeitraum 2022 erstmalig ein gegenseitiger Austausch von Informationen über Finanzkonten statt.

Auch weist das BZSt darauf hin, dass es einige Änderungen im Vergleich zur vorläufigen Staatenaustauschliste 2023 gegeben hat. Das CRS-System sei entsprechend der finalen Staatenaustauschliste konfiguriert worden. Somit seien Meldungen für alle in der Liste enthaltenen Staaten ab sofort möglich.

Da der Informationsaustausch in Steuersachen mit Russland weiterhin ausgesetzt ist, solle keine Übermittlung von Finanzkonteninformationen durch die Finanzinstitute an das BZSt erfolgen. Die Russische Föderation sei daher von der Staatenaustauschliste entfernt worden.

Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 25.07.2023

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