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Finanzämter: Dürfen keine Zinsen mehr festsetzen

27.10.2021

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 17.09.2021 klargestellt, dass sowohl die festgesetzten Nachforderungs- als auch die festgesetzten Erstattungszinsen für Verzinsungszeiträume ab 01.01.2019 ausgesetzt werden. Steuerpflichtige müssen ab sofort keine Nachforderungszinsen mehr auf eine Steuernachzahlung entrichten. Umgekehrt erstatten die Finanzämter den Steuerpflichtigen ab sofort auch keine Steuerzinsen mehr.

Laut Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) gilt diese Regelung über die Aussetzungsverfügung solange, bis der Gesetzgeber eine Neuregelung geschaffen hat, aufgrund derer die Neuberechnung und die Korrektur der ursprünglichen Zinsfestsetzungen erfolgen kann. Hintergrund sei die kürzlich ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit der Höhe des Zinssatzes auf Steuerforderungen in Höhe von sechs Prozent pro Jahr.

Die Regelung gelte ausdrücklich nicht für die Aussetzung anderer steuerlicher Zinsen wie zum Beispiel Stundungs-, Hinterziehungs- oder Prozesszinsen.

Ein Einspruch gegen eine Aussetzung der festgesetzten Erstattungszinsen lohne nicht, weil er als unbegründet zurückgewiesen wird, betont der BVL. "Positiv ist, dass aufgrund der ausgesetzten Erstattungszinsen zunächst keine Kapitalertragsteuer fällig wird", erklärt Erich Nöll, BVL-Geschäftsführer. Denn Zinsen auf Steuererstattungen führten beim Steuerpflichtigen zu Einkünften aus Kapitalvermögen und müssten versteuert werden.

Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V., PM vom 30.09.2021

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