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Erleichterung für Grenzpendler: Deutschland und Niederlande einigen sich auf neue Homeoffice-Regelung

17.04.2025

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden wird angepasst: Künftig sollen Grenzpendler bis zu 34 Tage im Jahr von zu Hause aus arbeiten können, ohne dass sich dadurch ihre steuerliche Situation ändert. Dies meldet das nordrhein-westfälische Landesamt für Steuern (LfSt).

Die nun angekündigte Änderung sieht vor, dass bis zu 34 Tage Homeoffice pro Jahr steuerlich so behandelt werden, als wären sie im Tätigkeitsstaat – also zum Beispiel in den Niederlanden – erbracht worden. Damit entfalle für diese Tage eine doppelte Aufteilung des Einkommens zwischen den Staaten. Das, so das LfSt Nordrhein-Westfalen, reduziere den administrativen Aufwand für die Betroffenen deutlich.

Die neuen Regeln müssten noch von den jeweiligen nationalen Parlamenten bestätigt werden. Nordrhein-Westfalen setze sich dafür ein, dass diese Zustimmung zügig erfolgt – und dass die Gespräche über weitergehende Lösungen fortgesetzt werden. Denn für viele Pendler, die regelmäßig ein bis zwei Tage pro Woche im Homeoffice arbeiten, bleibe die 34-Tage-Regelung ein Kompromiss.

"Unser Ziel ist und bleibt eine faire und einfache Besteuerung, die den Menschen in der Grenzregion echte Planungssicherheit gibt – nicht nur für heute, sondern auch für morgen", betonen Nordrhein-Westfalens Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) und Europaminister Nathanael Liminski.

Landesamt für Steuern Nordrhein-Westfalen, PM vom 16.04.2025

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