Mietfahrräder: Dürfen in Düsseldorf vorläufig weiter auf Gehwegen abgestellt werden
Corona-Virus: Kein Anspruch auf weitergehende Schutzmaßnahmen in Schulen
Elterngeld: Soll flexibler werden
Das Bundeskabinett hat Neuerungen beim Elterngeld beschlossen. Diese sollen dazu beitragen, dass Eltern Beruf und Familienalltag noch flexibler organisieren können.
So sollen Eltern künftig beim so genannten Partnerschaftsbonus die Bezugsdauer flexibel zwischen zwei und vier Monaten wählen können. Den Bonus erhalten Eltern, wenn beide parallel in Teilzeit arbeiten. Bisher galt eine feste Bezugsdauer von vier Monaten.
Außerdem wird der Stundenkorridor, in dem Eltern neben dem Bezug von Elterngeld arbeiten können, auf 24 bis 32 Stunden erweitert (bisher 25 bis 30 Stunden). Eltern können demnach im Schnitt eine Wochenstunde weniger oder auch bis zu zwei Wochenstunden mehr arbeiten als bisher. So sollen sie auch während des Bezugs des Partnerschaftsbonus' mehr Spielraum in Bezug auf Lage und Umfang ihrer Arbeitszeit haben und auf mögliche betriebliche oder persönliche Belange besser reagieren können.
Eltern von Kindern, die sechs Wochen oder früher als geplant zur Welt kamen, sollen nach dem Beschluss der Regierung einen weiteren Monat Basiselterngeld beziehungsweise zwei weitere Elterngeld-Plus-Monate erhalten. Somit hätten sie mehr Zeit, um mögliche Entwicklungsverzögerungen ihrer Kinder besser auffangen zu können.
Weiter werde das Gesetz durch zahlreiche verwaltungsrechtliche Anpassungen und Klarstellungen verschlankt. Sie führen laut Bundesregierung zu Entlastungen beim Antragsprozess und Verbesserungen bei der Bemessung des Elterngeldes für bestimmte Gruppen von Berechtigten. So werde die Situation von Eltern mit geringen selbstständigen Nebeneinkünften verbessert. Sie könnten beantragen, für die Elterngeldbemessung wie Nicht-Selbstständige behandelt zu werden. Auch Eltern, die während des Elterngeldbezugs erwerbstätig sind, würden entlastet, indem sie den Umfang ihrer Arbeitszeit grundsätzlich nur bei Beantragung nachweisen müssten. Elterngeldstellen könnten so zügiger entscheiden und das Elterngeld könne auch besser in digitale Beantragungsverfahren eingebunden werden. Demselben Zweck diene die Einführung einer festen örtlichen Zuständigkeit. Anknüpfungspunkt sei nunmehr der Wohnsitz des Kindes.
In 2020 seien bereits einige Änderungen beschlossen worden, um Nachteile für Eltern durch die Corona-Pandemie zu vermeiden. So sei das Elterngeld angepasst worden, damit werdende und junge Eltern, bei denen es aufgrund der Corona-Pandemie zu Verdienstausfällen kommt oder die die Voraussetzungen für den Bezug des Elterngeldes nicht mehr einhalten können, keine Nachteile haben: So könnten Eltern aus systemrelevanten Berufen ihre Elterngeldmonate bis Juni 2021 aufschieben. Eltern verlören ihren Partnerschaftsbonus nicht, wenn sie aufgrund der Covid-19-Pandemie aktuell mehr oder weniger arbeiten als geplant. Werdende Eltern, die durch die Covid-19-Pandemie Einkommensverluste haben, weil sie in Kurzarbeit arbeiten oder freigestellt sind, müssten keine Verluste beim Elterngeld befürchten. Das Elterngeld werde aus dem ursprünglich erhaltenen Gehalt berechnet.
Bundesregierung, PM vom 16.09.2020