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Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern: Statistik belegt hohe Filterwirkung

28.09.2023

Das Bundesfinanzministerium (BMF) erstellt jährlich eine Statistik zur Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern und veröffentlicht sie im Internet sowie in seinem Monatsbericht.

Unter Bezugnahme auf die Statistik für 2022 führt das BMF aus, dass die konstant geringen Klagequoten auch im Kalenderjahr 2022 die nach wie vor hohe Filterwirkung des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens nach der Abgabenordnung belegten. Nur etwa 1,6 Prozent der erledigten Einsprüche hätten zu einer Klage geführt.

Bundesfinanzministerium, PM vom 21.09.2023

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