Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Düsseldorfer Großmarkt: Händlerin klagt ...

Düsseldorfer Großmarkt: Händlerin klagt erfolgreich gegen Auflösung

18.10.2022

Die von der Landeshauptstadt Düsseldorf beschlossene Auflösung des Großmarktes ist nicht mit höherrangigem Recht vereinbar. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf entschieden und damit der Klage einer Großmarkthändlerin entsprochen.

Das Gericht hat zunächst seine 2018 im Rahmen der seinerzeitigen Umstrukturierung vorgenommene Bewertung bestätigt, dass es sich bei dem seit 1936 in Düsseldorf bestehenden Großmarkt nicht lediglich um eine rein wirtschaftliche Betätigung der Stadt handelt. Vielmehr sei der Großmarkt immer noch eine Einrichtung der Daseinsvorsorge mit hoher traditioneller Prägung. Diese erfülle die Kriterien des so genannten Weihnachtsmarkturteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.05.2009. Demnach sei auch die Auflösung einer solchen öffentlichen Einrichtung am verfassungsrechtlichen Maßstab der Aufrechterhaltung des gemeindlichen Aufgabenbestandes zu messen.

Dies bedeute aber nicht, dass der Großmarkt "bis in alle Ewigkeit" fortgeführt werden müsse, betont das VG. Eine Abwägung mit anderen Belangen sei bei entsprechender besonderer Begründung durchaus möglich. Dem Ratsbeschluss vom 01.07.2021 und dem diesen umsetzenden Bescheid über den Widerruf der Zuweisung von Großmarktflächen fehle es aber an einer solchen Abwägung.

Gegen das Urteil kann beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Berufung eingelegt werden, die das VG wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen hat.

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 K 7947/21, nicht rechtskräftig

Mit Freunden teilen