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Drittes Steuerhilfe-Paket: Von Finanzausschuss des Bundestages beschlossen

26.02.2021

Der Finanzausschuss des Bundestages hat das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen. Mit dem Gesetz (BT-Drs. 19/26544) soll Familien, Gaststätten und Gewerbe, die krisenbedingt Verluste machen, geholfen werden.

Familien sollen 2021 einen einmaligen Kinderbonus von 150 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind bekommen. Für Gaststätten soll der bereits geltende ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen über den 30.06.20021 hinaus bis Ende 2022 verlängert werden. Getränke bleiben davon ausgenommen. Für Unternehmen und Selbstständige soll der steuerliche Verlustrücktrag für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 auf zehn Millionen Euro angehoben werden, bei Zusammenveranlagung auf 20 Millionen Euro. Dies soll auch beim vorläufigen Verlustrücktrag gelten.

Angenommen wurde mit dem Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der Fraktionen von AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen ein Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD, wonach auch der vorläufige Verlustrücktrag für 2021 bei der Steuerfestsetzung für 2020 berücksichtigt wird.

Die CDU/CSU-Fraktion erklärte in der Aussprache, mit den Maßnahmen des Gesetzes setze die Koalition die massive Entlastung in der Krise fort. Durch die Anpassungen auch beim vorläufigen Verlustrücktrag werde vorzeitig Liquidität in die Unternehmen gehen.

Die SPD-Fraktion erklärte, dass die Ausweitung des Verlustrücktrags, so wie er jetzt sei, eine kluge Ergänzung sei. In der verlängerten Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie sehe man die Chance für eine Beschleunigung des Wachstums der Branche, sobald die Krise zum Ende komme.

Die AfD-Fraktion übte Kritik. Echte, wirksame Hilfe gewähre das Gesetzespaket nicht. Vor allem beim Verlustrücktrag sei eine stärkere zeitliche Ausweitung nötig, um Unternehmen zu helfen. Das sei unverständlich, da sich nahezu alle Sachverständigen in der Anhörung zum Gesetzentwurf dafür ausgesprochen hätten.

Auch die FDP-Fraktion kritisierte, dass die Regelung zum Verlustrücktrag, was Betrag und Zeitraum angehe, nicht weiter gefasst wurde. Die Anrechnung des Kinderbonus auf den Kinderfreibetrag sei richtig im Sinne des sorgsamen Umgangs mit Steuermitteln, damit besser situierte Familien nicht profitierten. Das Gesetz sei insgesamt relativ unambitioniert.

Die Fraktion Die Linke übte grundsätzliche Kritik. Es sei keine gute Idee, in der Krise mit Steuer-Entlastungen zu reagieren. Direkte Fördermaßnahmen seien der bessere Weg. Der Kinderbonus sei mit 150 Euro viel zu gering und müsse verstetigt werden.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen äußerte sich kritisch zur verlängerten Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie. Diese sei zu einseitig, Direkthilfen seien zudem wichtiger. Den Verlustrücktragszeitraum müsse man auf vier Jahre erweitern, um Liquidität zu schaffen.

Deutscher Bundestag, PM vom 24.02.2021

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