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Digitaler Handel: Neue Regeln

14.08.2024

Die über 80 Mitgliedstaten der Welthandelsorganisation (WTO) haben sich Ende Juli auf einen finalen Verhandlungstext über das multilaterale Abkommen zu E-Commerce (JSI E-Commerce) geeinigt. Darüber hinaus konnten laut Bundeswirtschaftsministerium auch die Verhandlungen zum Abkommen über den digitalen Handel zwischen der EU und Singapur abgeschlossen werden.

Der Digitalhandel hat einen Anteil von circa 25 Prozent am gesamten Welthandel.

Mit dem geeinten plurilateralen Verhandlungstext zu E-Commerce seien erstmals globale Regeln für den digitalen Handel ausverhandelt worden, so das Wirtschaftsministerium. Sie dienten dazu, den grenzüberschreitenden elektronischen Handel zu erleichtern, Handelshemmnisse für digital erbrachte Dienstleistungen und digitale Transaktionen abzubauen und auch Schwellen- und Entwicklungsländer stärker in den digitalen Handel zu integrieren. Im Abkommen sei zudem ein Verbot der Erhebung von Zöllen auf elektronische Übertragungen und eine umfassende Ausnahme für Datenschutz verankert.

Die Mitgliedstaaten der JSI E-Commerce stünden für einen Anteil von über 90 Prozent des weltweiten Handels. Der Abkommenstext muss laut Ministerium nun in das WTO-Regelwerk aufgenommen werden – wie bei anderen multilateralen Abkommen sei dafür ein Konsens aller WTO-Mitgliedsstaaten erforderlich.

Das Digitalabkommen der EU mit Singapur ergänze das 2019 in Kraft getretene Freihandelsabkommen um wichtige Regeln im elektronischen Handel, der bereits mehr als 50 Prozent des Dienstleistungshandels zwischen der EU und Singapur ausmache. Als erstes alleinstehendes Digitalabkommen der EU setzt es laut Bundeswirtschaftsministerium neue Standards und erleichtert grenzüberschreitende Datenflüsse. Dabei würden europäische Verbraucherschutzstandards gewährleistet.

Beide Vertragspartner müssen nun die Ratifizierung des Vertrages durch interne Verfahren umsetzen.

Bundeswirtschaftsministerium, PM vom13.08.2024

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