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Deutscher Steuerberaterverband: Plädiert in Hauptausschuss des Bundestags für Fristverlängerungen

29.11.2021

Im November 2021 hat sich – bis zur Konstituierung der ständigen Fachausschüsse – der Hauptausschuss des Bundestages gebildet. Eine der ersten Ausschusshandlungen: Die Durchführung der Anhörung zu einem steuerlichen Gesetzentwurf der geschäftsführenden Bundesregierung. Das Engagement des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV) zur Entlastung des steuerberatenden Berufsstands setzte sich nach Angaben des Verbandes fort.

So sei der DStV als Sachverständiger zur öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht (BT-Drs. 20/12) eingeladen gewesen.

Die im Gesetzentwurf geplanten Steueränderungen für so genannte pauschalierende Landwirte seien bei den Sachverständigen überwiegend auf Kritik und Unverständnis gestoßen. Der DStV sieht unter anderem die Kurzfristigkeit des Gesetzesverfahrens kritisch. Zwar sei der Handlungsbedarf angesichts der Mahnungen des Bundesrechnungshofes und des schwebenden EU-Beihilfeverfahrens unbestritten. Die Vorlaufzeit, um insbesondere die Buchhaltung, die Rechnungslegungsdokumente sowie Dauerverträge auf den zum 01.01.2022 geänderten Steuersatz umzustellen, sei jedoch deutlich zu knapp bemessen.

Generell lasse das zeitliche Gerüst des Gesetzesvorhabens stark daran zweifeln, dass die Hinweise aus der Praxis hinreichend und ausgewogen in die Beratungen einfließen könnten, meint der DStV. Bereits für den Referentenentwurf habe das Bundesfinanzministerium nur einen Zeitraum von 24 Stunden zur Stellungnahme gewährt. Darin sei ein Verstoß gegen den Grundsatz einer rechtzeitigen Übermittlung von Entwürfen an die Fachkreise, wie in § 47 der Geschäftsordnung der Bundesministerien festgelegt, zu sehen. Umso mehr sei es nun geboten, die Anmerkungen aus dem Kreis der Betroffenen zu berücksichtigen – rief der DStV die Parlamentarier auf.

Während das parlamentarische Verfahren der pauschalierenden Landwirte "quasi im Schweinsgalopp" durchgezogen wurde, komme der steuerberatende Berufsstand erneut in zeitliche Bedrängnis. DStV-Geschäftsführerin Sylvia Mein habe – in Anknüpfung an den an die zuständigen Bundesministerien und maßgeblichen politischen Entscheidungsträger der Bundestagsfraktionen gerichteten Brandbrief von DStV-Präsident Torsten Lüth – daher in ihrem Schlussplädoyer zur Anhörung noch einmal nachdrücklich auf die herannahende Fristenflut im kommenden dreiviertel Jahr hingewiesen.

Vor allem kleine und mittlere Steuerberatungskanzleien stünden mit den individuellen Schlussrechnungen zu den Corona-Wirtschaftshilfen und den Grundsteuer-Feststellungserklärungen zur Umsetzung der Grundsteuerreform erneut einer massiven Welle an temporären Zusatzaufgaben gegenüber. Um auch diese Päckchen in gewohnter Qualität abarbeiten zu können, bedürfe es dringend weiterer Fristanpassungen, wie unter anderem die Verlängerung der Frist für die Steuererklärungen 2020 bis Ende August 2022, betont der DStV.

Der Gesetzentwurf habe trotz der Kritik der Sachverständigen den Bundestag passiert. Mit einer Zustimmung des Bundesrats sei noch in 2021 zu rechnen.

Deutscher Steuerberaterverband e. V., PM vom 25.11.2021

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