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Cum-Ex-Architekt Hanno Berger: Verurteilung zu acht Jahren Haft rechtskräftig

13.10.2023

Hanno Berger, der als Initiator der Cum-Ex-Aktiendeals gilt, muss für acht Jahre in Haft. Seine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen durch das Landgericht (LG) Bonn ist rechtskräftig, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) seine Revision verworfen hat.

Nach den Feststellungen des LG initiierte Berger die von dem Bankhaus Warburg in den Jahren 2007 bis 2011 durchgeführten Cum-Ex-Geschäfte und beteiligte sich an diesen nicht nur als Rechts- und Steuer-, sondern auch als "Strategieberater". Die über Eigenhandel und Fonds abgewickelten Geschäfte zielten darauf ab, deutsche Finanzbehörden zur Erstattung angeblich gezahlter Kapitalertragsteuer in Millionenhöhe zu veranlassen, obwohl diese zuvor nicht entrichtet worden war.

Die Körperschaftsteuererklärungen und Erstattungsanträge, die falsche Angaben zu – tatsächlich nicht bestehenden – Steuererstattungsansprüchen enthielten, unterzeichnete Berger zwar nicht selbst. In seiner Funktion als Ideengeber, Initiator und Berater wirkte er jedoch als Schlüsselfigur bei der Planung und Umsetzung der Cum-Ex-Transaktionen mit. Gemeinsam mit anderen erreichte er, dass die Finanzbehörden zu Unrecht insgesamt über 275 Millionen Euro auszahlten. Berger profitierte von diesen Geschäften insgesamt in Höhe von rund 13,6 Millionen Euro. Dieser Betrag wurde im landgerichtlichen Urteil eingezogen.

Der BGH hat die auf Verfahrensbeanstandungen und die Sachrüge gestützte Revision Bergers verworfen. Insbesondere habe der Verurteilung des von der Schweiz ausgelieferten Angeklagten kein Verfolgungsverbot entgegengestanden. Die Auslieferungsbewilligung habe die Taten umfasst, wegen derer der Angeklagte verurteilt wurde.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20.09.2023, 1 StR 187/23

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