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Corona-Impfung: Verweigerung entgegen Willen 15-jährigen Kindes ist Sorgerechtsmissbrauch

13.12.2022

Äußert ein 15-jähriges Kind den nachdrücklichen Wunsch, gegen Covid-19 geimpft zu werden, so stellt eine strikte Verweigerung der Impfung durch die Eltern einen dem Kindeswohl zuwiderlaufenden Sorgerechtsmissbrauch dar. Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat in einem solchen Fall der allein sorgeberechtigten Kindesmutter das Sorgerecht teilweise, nämlich in Bezug auf die Impfentscheidung, entzogen und es auf einen Ergänzungspfleger übertragen.

Das im zugrunde liegenden Fall betroffene Mädchen lebt auf eigenen Wunsch seit Februar 2020 nicht mehr bei der Mutter und verweigert die Rückkehr in den mütterlichen Haushalt. Nachdem die Jugendliche seit längerer Zeit den Wunsch geäußert hatte, gegen Corona geimpft zu werden und ihre Mutter diese Impfung strikt ablehnt, hat das Jugendamt im November 2021 ein Verfahren vor dem Amtsgericht – Familiengericht – Pirmasens eingeleitet. Das Familiengericht hat daraufhin der Kindesmutter die elterliche Sorge in dem Teilbereich des Rechts zur Entscheidung über eine Covid-19-Impfung entzogen und die Ergänzungspflegschaft angeordnet.

Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Mutter hatte keinen Erfolg. Zur Begründung hat das OLG ausgeführt, dass im Fall einer Kindeswohlgefährdung das Familiengericht diejenigen Maßnahmen zu treffen habe, die zur Abwehr der Gefahr erforderlich seien, wenn das alleinsorgeberechtigte Elternteil hierzu nicht gewillt oder in der Lage sei. Nach dem persönlichen Eindruck des OLG bestünden weder Zweifel an der Eignung der Minderjährigen, die Tragweite der Impfentscheidung zu erfassen, noch an der Ernsthaftigkeit, auch künftig jeglichen Kontakt zur Mutter abzulehnen.

Solange das Kind aber jeglichen Kontakt zur Mutter ablehne und sich die Mutter ihrerseits dem Impfwunsch des Kindes von vornherein verschließe, sei eine Risikoabwägung und letztlich eine Entscheidung über die Frage, ob eine Schutzimpfung wahrgenommen werde, nicht in konstruktiver und kindeswohldienlicher Weise möglich. Die im Rahmen der persönlichen Anhörung der Kindesmutter – im Beisein der Minderjährigen – abermals geäußerte strikte Ablehnung der Impfung habe das OLG weiterhin als einen nachhaltig ausgeübten Sorgerechtsmissbrauch gewertet, der dem Kindeswohl zuwiderläuft und den angeordneten Teilentzug der elterlichen Sorge gebietet.

Die Covid-19 Impfung sei für die Minderjährige von erheblicher Bedeutung. Dieser nachdrückliche Impfwunsch sei aufgrund des Alters des Kindes als Akt der Selbstbestimmung in besonderem Maße beachtlich. Darauf, dass bei der Minderjährigen keine besonderen Impfrisiken vorgelegen und die Schutzimpfungen nunmehr gemäß der Empfehlung der STIKO erfolgt seien, komme es nicht an.

Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 28.07.2022, 2 UF 37/22, unanfechtbar

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