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Commercial Courts: Bundestag beschließt Einführung

05.07.2024

Der Bundestag hat am 04.07.2024 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit" (BT-Drs. 20/8649) angenommen. Der Entscheidung lag eine Beschlussvorlage des Rechtsausschusses (BT-Drs. 20/11466) zugrunde.

Mit dem so genannten Justizstandort-Stärkungsgesetz sollen die Bundesländer ermächtigt werden, spezialisierte Spruchkammern für Handelssachen einzurichten, vor denen in englischer Sprache verhandelt werden kann. Davon verspricht sich die Bundesregierung eine Stärkung des Justizstandortes Deutschland im internationalen Wettbewerb sowie mit privaten Schiedsgerichten.

An den von den Ländern einzurichtenden Spruchkammern sollen bedeutende zivilrechtliche Wirtschaftsstreitigkeiten verhandelt werden können, "und das auch in englischer Sprache", heißt es in dem Entwurf. Nach Auffassung der Bundesregierung bietet die ordentliche Gerichtsbarkeit in Deutschland insgesamt "nur eingeschränkt zeitgemäße Verfahrensmöglichkeiten" für solche Streitigkeiten an. "In der Folge werden solche Streitigkeiten vermehrt in anderen Rechtsordnungen oder innerhalb der privaten Schiedsgerichtsbarkeit geführt", heißt es in der Begründung.

Um dies zu ändern, soll es den Ländern durch Änderungen unter anderem im Gerichtsverfassungsgesetz sowie in der Zivilprozessordnung ermöglicht werden, die Zivilverfahren im Bereich der Wirtschaftszivilsachen für die Gerichtssprache Englisch zu öffnen. Außerdem sollen die Länder die Befugnis erhalten, an einem Oberlandesgericht beziehungsweise an einem Obersten Landesgericht so genannte Commercial Courts zu etablieren.

"Dabei handelt es sich um einen oder mehrere Zivilsenate, vor denen Wirtschaftszivilsachen ab einem Streitwert von einer Million Euro erstinstanzlich geführt werden können, sofern sich die Parteien auf die erstinstanzliche Anrufung des Commercial Courts verständigt haben", heißt es in den Entwurf. Als Verfahrenssprache sollen die Parteien zwischen Deutsch und Englisch wählen können.

Vorgesehen ist, dass gegen die erstinstanzlichen Entscheidungen der Commercial Courts eine Revision beim Bundesgerichtshof möglich sein soll. Auch dort soll – im Einvernehmen mit dem zuständigen Senat – eine "umfassende Verfahrensführung in der englischen Sprache" möglich sein. Weitere vorgeschlagene Regelungen betreffen den Ausschluss der Öffentlichkeit zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen.

Deutscher Bundestag, PM vom 04.07.2024

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