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Besinnliche Zeit: Rheinland-pfälzische Finanzämter wahren "Weihnachtsfrieden"

19.12.2022

Die rheinland-pfälzischen Finanzämter setzen die Vollstreckungsmaßnahmen und Betriebsprüfungen in der Zeit vom 23.12.2022 bis zum 01.01.2023 aus. Damit sollen die Steuerzahlenden während der Weihnachtsfeierlichkeiten keine be-lastenden Nachrichten ihrer Finanzämter erhalten.

"Hinter uns allen liegt ein herausforderndes Jahr, das von großen Unsicherheiten geprägt war. Mit den Weihnachtsfeierlichkeiten beginnt nun eine Zeit, die für viele Menschen einige Tage Ruhe im Kreis ihrer Lieben ermöglicht. Vor diesem Hintergrund und aufgrund langjähriger Tradition setzen die Finanzämter in unserem Land auch in diesem Jahr einen ‚Weihnachtsfrieden‘ um. Damit sollen die Steuerzahlenden in der Zeit zwischen den Jahren von Verwaltungsakten der Steuerverwaltung entlastet werden", so die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen (SPD).

Eine Ausnahme bildeten die maschinell erstellten Steuerbescheide und Mitteilungen. "Damit sollen die Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin zeitnah von Steuererstattung profitieren. Würden die Verwaltungsabläufe verzögert werden, könnte das Auswirkungen auf die Planung vieler Menschen für das kommende Jahr haben. Das gilt es zu vermeiden", schließt die Ministerin.

Die Regelung könne in Ausnahmefällen ausgesetzt werden, wenn ein schnelles Handeln der Finanzverwaltung notwendig ist, um Steuerausfälle zu vermeiden.

Finanzministerium Rheinland-Pfalz, PM vom 15.12.2022

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