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Arbeitgeber überlässt Arbeitnehmer Geschäftsfahrzeug: Werbungskostenabzug für berufliche Nutzung privaten Kfz dennoch möglich

17.04.2025

Wird einem Arbeitnehmer im Rahmen seines Anstellungsverhältnisses ein Fahrzeug überlassen, streitet grundsätzlich der erste Anschein dafür, dass dieses auch für beruflich veranlasste Fahrten eingesetzt wird. Laut Finanzgericht (FG) Niedersachen obliegt es in einem solchen Fall dem feststellungsbelasteten Steuerpflichtigen, den Nachweis für die tatsächliche berufliche Nutzung eines daneben vorhandenen privaten Pkw zu führen.

Ist der Nachweis der tatsächlichen beruflichen Nutzung des privaten Fahrzeugs erbracht, stehe dem Werbungskostenabzug nicht entgegen, dass dem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber ein Geschäftsfahrzeug überlassen wurde, stellt das FG weiter klar.

Das in § 4 Absatz 5 Satz 1 Nr. 7 in Verbindung mit § 9 Absatz 5 Satz 1 Einkommensteuergesetz geregelte Abzugsverbot sei vor dem Hintergrund seines eindeutigen Wortlauts ("soweit") dahingehend zu verstehen, dass es nur den unangemessenen Anteil der Aufwendungen erfasst. Eine Angemessenheitsprüfung dem Grunde nach (hier: berufliche Nutzung eines privaten Fahrzeugs durch einen Arbeitnehmer, dem von seinem Arbeitgeber ein Geschäftsfahrzeug überlassen wurde) finde nicht statt.

Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt. Diese läuft beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen VI R 30/24.

Finanzgericht Niedersachsen, Urteil vom 18.09.2024, 9 K 183/23, nicht rechtskräftig

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