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Antragsfrist Überbrückungshilfe III: Bis 02.11.2021 verlängert

27.10.2021

Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III wird bis zum 02.11.2021 verlängert. Dies teilt der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) unter Verweis auf Informationen seines Mitgliederverbandes Berlin-Brandenburg mit.

Da der Fristablauf für die Überbrückungshilfe III am 31.10.2021 auf einen Sonntag fällt, habe der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg e.V. beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) nachgefragt, ob eine Fristverlängerung analog § 31 Absatz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz möglich sei.

Nach den Fristenregelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes in Verbindung mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch endeten Fristen am Wochenende beziehungsweise Feiertag erst mit Ablauf des folgenden Werktages, habe das BMWi geantwortet. Entsprechend könnten Anträge bis 02.11.2021 gestellt werden, da in mehreren Bundesländern der 01.11. ein Feiertag sei.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 26.10.2021

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