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"Unabhängige Begutachtung unerlässlich"

Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. / Presseinformation 17.05.2023

Bund der Steuerzahler kritisiert Erbbaurechtsvertrag der Landeshauptstadt zum Niedersachsenstadion

Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen fordert von der Landeshauptstadt Hannover, dass diese die von ihr behauptete Ausgewogenheit des beabsichtigten Erbbaurechtsvertrages mit der Hannover 96 Stadionbetriebsgesellschaft über die langfristige Nutzung der Fußballarena am Maschsee durch einen unabhängigen Sachverständigen überprüfen lässt. Der Verband nimmt Anstoß an dem niedrigen Erbbauzins von lediglich 26 Cent je Quadratmeter für das 10,5 Hektar große Stadiongelände und dem Umstand, dass die Landeshauptstadt beim Profifußball den Sporterbbauzins zugrunde legt, wie er für Vereine des Breitensports gilt.

"Ich blende nicht aus, dass die erbbauberechtigte private Stadiongesellschaft Gegenleistungen erbringen muss. Aber bislang gibt es keinen Beleg eines unabhängigen Dritten, dass die Jahrespacht von 27.500 Euro und die Gegenleistungen des Vereins in einem angemessenen Verhältnis stehen", erklärt Vorsitzender Bernhard Zentgraf und ergänzt: "Angesichts der vorgesehenen 66jährigen Vertragslaufzeit (2030-2096) müssen die Steuerzahler Klarheit haben, dass keine ungerechtfertigten Privilegien gewährt werden."

Die Landeshauptstadt Hannover verweist gegenüber dem Bund der Steuerzahler auf einzuhaltende Verpflichtungen der erbbauberechtigten Stadiongesellschaft. Zu den Verpflichtungen gehören etwa die baulichen Instandhaltungsmaßnahmen und die Erstellung und Umsetzung eines Konzepts zur Klimaneutralität des Stadions. Auch solle der bisherige Betriebskostenzuschuss der Stadt in Höhe von 850.000 Euro jährlich entfallen. 

Der Bund der Steuerzahler sieht sich in seiner Forderung nach einem Wirtschaftsgutachten durch die EU-Beihilfevorschriften bestätigt. Der von ihm beauftragte Gutachter Prof. Dr. Joachim Erdmann, Honorarprofessor an der Universität Osnabrück, kommt – anders als die Landeshauptstadt Hannover – zu dem Ergebnis, dass das europäische Wettbewerbsrecht auf den Profifußball und im hier vorliegenden Fall auch auf die Hannover 96 Stadionbetriebsgesellschaft Anwendung findet. Die in der zweiten Bundesliga spielende Profi-Fußball-Mannschaft von Hannover 96 sei grenzüberschreitend tätig. Dies ergebe sich etwa aus der Möglichkeit der Teilnahme an europäischen Wettbewerben oder aus dem europäischen Transfermarkt für Spieler.

Auch die Frage der wirtschaftlichen Betätigung und die Unternehmens-Eigenschaft des Profifußball-Vereins Hannover 96 hält der Gutachter für unbestritten. Die 18 Vereine der zweiten Bundesliga haben nach Angaben des Wirtschaftsreportes 2023 der Deutschen Fußballliga (DFL) in der Spielzeit 2021/22 Umsätze von 868 Millionen Euro erzielt. Für Spieler- und Trainergehälter zahlten die Vereine über 262 Millionen Euro in der vergangenen Spielzeit. Prof. Erdmann zieht deshalb in seiner Expertise für den Bund der Steuerzahler das Fazit, dass bei Miet-, Pacht- und Erbbaurechtsverträgen nach den Vorgaben des EU-Beihilfenrechts die entscheidenden Aspekte zur Ausgewogenheit von Leistung und Gegenleistung durch einen unabhängigen, hochqualifizierten Dritten ermittelt werden müssen. Andernfalls laufe die Landeshauptstadt Hannover Gefahr, gegen das EU-Beihilfenrecht zu verstoßen mit der Folge, dass der entsprechende Vertrag als nichtig eingestuft werden könnte.

"Das EU-Recht wird oft als bremsend und bürokratiefördernd betrachtet. In Fragen des Wettbewerbs und des Beihilfenverbotes kann es aber entscheidend die Interessen der Steuerzahler schützen", findet Zentgraf. Die Landeshauptstadt Hannover dürfe diesen Aspekt nicht länger ignorieren.

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