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Fast ein Drittel der Kommunen hält sich nicht an die versprochene Aufkommensneutralität

Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. / Presseinformation 20.08.2025, Jan Vermöhlen

Mieterhaushalte sowie Haus- und Grundstückeigentümer werden zur Kasse gebeten

Der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen Bremen (vdw), der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen und der Verband Wohneigentum Niedersachsen e.V. haben am Mittwoch in Hannover auf die gravierenden Folgen der Grundsteuerreform hingewiesen. Entgegen dem politischen Versprechen der aufkommensneutralen Umsetzung der Grundsteuerreform hat rund ein Drittel aller Kommunen in Niedersachsen im Jahr 2025 Hebesätze festgesetzt, die – teilweise deutlich – über den sogenannten. „aufkommensneutralen Hebesätzen“ liegen. Dadurch müssen sowohl Haus- und Grundstückseigentümer als auch Mieter vielerorts deutlich höhere Grundsteuern zahlen als noch im Vorjahr.

Dr. Susanne Schmitt, Direktorin des Verbandes der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen Bremen

„Nun haben wir den Salat. Von aufkommensneutraler Umsetzung der Grundsteuer kann keine Rede sein. Die sozialorientierte Wohnungswirtschaft hatte frühzeitig das Land aufgefordert, mit der Verabschiedung des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes die niedersächsischen Kommunen zur Festlegung aufkommensneutraler Hebesätze zu verpflichten. Dies wurde zwar immer wieder beteuert, aber geschehen ist nichts. Die Aufkommensneutralität war eine Märchenerzählung.

Schuld sind nicht die Kommunen, die händeringend nach Einnahmemöglichkeiten suchen, um ihren zahlreichen Verpflichtungen nachkommen zu können. Das Dilemma war vorprogrammiert, weil das Verfahren intransparent und die neuen Regeln auch für Mandatsträger kaum zu verstehen waren.

Leidtragende sind nun die Mieter, die die Grundsteuer anteilsmäßig über die Betriebskostenabrechnung zu zahlen haben. Wieder ein Baustein, der die Wohnkostenbelastung nach oben treibt und unserem Anspruch, für mehr bezahlbares Wohnen zu sorgen, im Weg liegt.“  

Tibor Herczeg, Geschäftsführer des Verbandes Wohneigentum Niedersachsen e.V.

„Die politisch versprochene Aufkommensneutralität in den Gemeinden muss hergestellt werden! § 7 Abs. 1 Nds. GrStG regelt, dass die Gemeinden im Verhältnis zum bisherigen Haushaltsvolumen bei der Grundsteuer die Hebesätze nach der neuen Grundsteuerreform so festzusetzen haben bzw. veröffentlichen müssen, dass das insgesamte gemeindliche Steueraufkommen aus diesem Bereich für den Kommunalhaushalt aufkommensneutral bleibt. Das Versprechen der Politik bei der Reform des Grundsteuergesetzes war eindeutig. Die Grundstückseigentümer sollten nicht höher belastet werden. Schnell wurde daraus eine allgemeine Aufkommensneutralität für die Gemeinden mit der nun gesetzlichen Regelung, dass der aufkommensneutrale Hebesatz nur berechnet und veröffentlicht werden muss, damit die Bürgerinnen und Bürger informiert sind. Abhilfe schafft das nicht. Im Gegenteil: Die Kommunen passen vielerorts ihre Hebesätze derart an, dass deutliche Mehreinnahmen bei der Grundsteuer generiert werden. Wenn schon durch den Gesetzgeber die versprochene Aufkommensneutralität nicht geboten wird, dann sollte zumindest die Aufkommensneutralität justiziabel gemachen werden, indem man sie transparenter ausgestaltet. Nicht nur die Mieter sind nun die Leidtragenden. Gerade die selbstnutzenden privaten Hauseigentümer werden erneut zur Kasse gebeten. Erneut eine Reform, die absehbar mehr belastet als entlastet.

Jan Vermöhlen, Vorstand im Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e.V

„Mit dem Flächen-Lage-Modell hat sich das Land Niedersachsen für ein einfaches, transparentes und gut begründetes Grundsteuermodell entschieden, das gegenüber dem komplizierten Bundesmodell klar vorzuziehen ist. Umso unverständlicher ist es jedoch, dass der Landesgesetzgeber ausgerechnet in puncto Aufkommensneutralität die Zügel hat derart schleifen lassen. Insbesondere die Bürgerinnen und Bürger, die dieses Jahr eine höhere Grundsteuer entrichten sollen als im Vorjahr, können nicht überall problemlos nachvollziehen, ob die Mehrbelastung aus der Umstellung der Berechnungsmethode oder einer Steuererhöhung ihrer Gemeinde resultiert. Das sorgt berechtigterweise für Verdruss. Dass sich so viele Kommunen nicht an die versprochene Aufkommensneutralität gehalten haben, ist nicht zuletzt auf die extrem angespannte Lage der Kommunalfinanzen zurückzuführen. Das Land hat Aufkommensneutralität versprochen, die Kommunen aber wider besseres Wissen finanziell nicht in die Lage versetzt, dieses Versprechen überhaupt flächendeckend einhalten zu können. Bei der Kommunalfinanzierung muss schleunigst nachgesteuert werden!“

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Jan Vermöhlen
Vorstandsmitglied / Haushalts- und Finanzpolitik

Jan Vermöhlen

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