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Zigaretten: Versteuerte Menge hat sich seit 1991 mehr als halbiert

09.02.2023, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/aktuell/show/id/15177

2022 wurden in Deutschland 65,8 Milliarden Zigaretten versteuert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das sechs Milliarden Stück beziehungsweise 8,3 Prozent weniger als im Jahr 2021.

Der Rückgang sei damit deutlich höher ausgefallen als in den vergangenen Jahren (2021: -2,8 Prozent; 2020: -1,1 Prozent). Ein Grund für den starken Rückgang dürfte laut Destatis die Erhöhung der Tabaksteuer zum 01.01.2022 sein. Auch der Absatz von Zigarren und Zigarillos sei um 8,9 Prozent auf 2,5 Milliarden Stück gesunken. Die Menge des versteuerten Feinschnitts habe sich dagegen trotz Steuererhöhung mit +0,9 Prozent leicht im Vergleich zum Vorjahr auf 25.080 Tonnen erhöht. Dies dürfte nach Ansicht des Amtes damit zusammenhängen, dass selbst gedrehte Zigaretten aus Feinschnitt-Tabak günstiger sind als fertige Zigaretten und daher häufig als Ausweichprodukt genutzt werden.

2022 seien 324,5 Tonnen Pfeifentabak versteuert worden. Im Gegensatz zu den Vorjahren handele es sich bei der versteuerten Menge für 2022 allerdings ausschließlich um klassischen Pfeifentabak. Ein Vergleich mit den Vorjahren ist laut Destatis nicht möglich, da Wasserpfeifentabak und Tabakprodukte für elektrische Tabakerhitzer in den Absatzzahlen für Pfeifentabak seit dem Berichtsjahr 2022 nicht mehr enthalten sind.

Zum 01.01.2022 sei ein zusätzlicher Steuertarif für Wasserpfeifentabak und erhitzten Tabak eingeführt worden. Bislang seien diese wie Pfeifentabak und somit niedriger versteuert worden. Für E-Zigaretten und Liquids sei ab 01.07.2022 erstmals Tabaksteuer angefallen.

Der Absatz von Wasserpfeifentabak habe sich 2022 insgesamt auf 962,6 Tonnen belaufen. Während im ersten Halbjahr 2022 noch 902,4 Tonnen an Wasserpfeifentabak versteuert wurden, habe sich die Absatzmenge für das zweite Halbjahr 2022 auf nur noch 60,3 Tonnen belaufen. Grund hierfür sei ein Vorzieheffekt aufgrund der Neufassung der Tabaksteuerverordnung, die am 01.07.2022 in Kraft getreten sei. Seit diesem Zeitpunkt sei der Vertrieb und der Handel mit Wasserpfeifentabak in Packungen über 25 Gramm grundsätzlich nicht mehr zulässig. Kleinverkaufspackungen über 25 Gramm, die nachweislich vor dem 01.07.2022 versteuert wurden, durften laut Destatis bis zum 31.12.2022 abverkauft werden. Die Menge der seit dem 01.07.2022 erstmals steuerpflichtigen Substitute für Tabakwaren (zum Beispiel Liquids) habe 266.018 Liter betragen.

Zum 01.01.2022 sei außerdem erstmals seit sieben Jahren wieder eine stufenweise Tabaksteuererhöhung in Kraft getreten: Ab 01.01.2022 für Zigaretten, Zigarren/Zigarillos, Feinschnitt und Pfeifentabak, ab 01.01.2023 für Wasserpfeifentabak und erhitzten Tabak und ab 01.01.2024 für Substitute für Tabakwaren (hierunter fallen zum Beispiel die in E-Zigaretten genutzten Liquids).

Die langfristige Entwicklung der versteuerten Tabakwaren zeige, dass der Zigarettenabsatz seit 1991 von 146,5 Milliarden Stück um mehr als die Hälfte auf 65,8 Milliarden Stück im Jahr 2022 sank. Im Gegensatz dazu seien die versteuerten Verkaufswerte für Zigaretten aufgrund von Tabaksteuer- und Preiserhöhungen im gleichen Zeitraum um 37,7 Prozent auf 21,9 Milliarden Euro gestiegen.

Statistisches Bundesamt, PM vom 08.02.2023

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