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Urteil zu Informationsanspruch von Fluglärmgegnern nicht befolgt: Nordrhein-Westfalen zu Zwangsgeld verurteilt
Das Land Nordrhein-Westfalen muss ein Zwangsgeld zahlen, weil es im Rechtsstreit mit Fluglärmgegnern um Informationen zum Betrieb des Flughafens Düsseldorf seiner Verpflichtung zum Erlass eines neuen Bescheides nicht nachgekommen ist. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf entschieden und gegen das Land ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro festgesetzt.
Im Jahr 2019 hatte das VG das Land dazu verurteilt, über den Antrag des Klägers auf Zugang zu Informationen über die Tätigkeit des so genannten Slot Performance Monitoring Committee am Flughafen Düsseldorf neu zu entscheiden. Dabei musste es die Rechtsauffassung des Gerichts zum Umfang der Informationsgewährung beachten. Das Urteil ist in Rechtskraft erwachsen.
Zwar hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr – nach Androhung eines Zwangsgeldes – einen neuen Bescheid erlassen und teilweise Zugang zu den begehrten Informationen gewährt. Die Herausgabe bestimmter Informationen zu Einzelheiten von Flugverspätungen hat es aber unter Berufung auf Betriebs- beziehungsweise Geschäftsgeheimnisse der Flughafen Düsseldorf GmbH verweigert.
Dabei hab es jedoch – so das VG – nicht nachvollziehbar begründet, inwiefern durch diese Informationen die Marktposition des Düsseldorfer Flughafens Schaden nehmen könnte. Erst recht sei nicht nachgewiesen worden, inwiefern die Offenlegung von Unterlagen, die älter als fünf Jahre sind, noch wettbewerbsrelevant sein können. Dies sei angesichts der Zäsur durch die Corona-Pandemie, in der der Flugverkehr zeitweise gänzlich zum Erliegen gekommen ist, auch nicht plausibel.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen eingelegt werden.
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 13.01.2023, 29 M 106/22, nicht rechtskräftig