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Umwandlungssteuererlass: Geplante Aktualisierung stößt bei Steuerberaterkammer auf Zustimmung

11.12.2023, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/aktuell/show/id/21484

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat zum Entwurf eines aktualisierten BMF-Schreibens zu den Grundsätzen zur Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStE – IV C 2 - S 1978/19/10001 :013) Stellung genommen. Sie begrüßt, dass der Erlass nach rund zwölf Jahren seiner Geltung aktualisiert und an die neuere Rechtsprechung angepasst wird.

Die komplexe Materie und die mit Umwandlungen verbundenen finanziellen Auswirkungen machen es aus Sicht der BStBK für die Praxis besonders wichtig, die Auffassung der Finanzverwaltung zu diesem Themenkomplex zu kennen und zu beachten.

Noch nicht im Entwurf berücksichtigt seien die mit dem Wachstumsentlastungsgesetz vorgesehenen Änderungen zu § 15 Umwandlungssteuergesetz sowie die aktuellen Urteile des Bundesfinanzhofes vom 11.07.2023 zur finanziellen Eingliederung bei der Organschaft. Diese sollten noch mit im Erlass Berücksichtigung finden, meint die BStBK.

Die ausführliche Stellungnahme ist auf ihren Seiten (www.bstbk.de) verfügbar.

Bundessteuerberaterkammer, PM vom 06.12.2023

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