Teures Wohnen
In diesem Jahr wird das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen die steuerneutralen Hebesätze veröffentlichen, die der Grundsteuererhebung ab dem Jahr 2025 dienen. Dieser Wert soll den Kommunen einen Hinweis darauf geben, welcher Hebesatz zu einem gleichbleibenden Aufkommen aus der Grundsteuer bei ihnen führt.
Bis heute ist jedoch nicht klar, welches Bezugsjahr für den steuerneutralen Hebesatz herangezogen wird. Deshalb ist zu befürchten, dass viele Kommunen schon in diesem Jahr ihre Hebesätze erhöhen. Das kann noch bis zum 30. Juni 2024 geschehen. Weiter zeichnet sich ab, dass die Neubewertung Wohngrundstücke benachteiligen wird. Sie werden tendenziell höher bewertet, sonstige Grundstücke (Geschäftsgrundstücke, gemischtgenutzte Grundstücke) dagegen tendenziell niedriger. Dies wird weitere Diskussionen auslösen. Mögliche Konsequenzen, die sich daraus ergeben können, sind:
► stärkere Aufspreizung der Messzahlen für Wohngrundstücke und Geschäftsgrundstücke
► gesplittete Hebesätze für Wohngrundstücke und Geschäftsgrundstücke
In beiden Fällen ist es nötig, dass Grundsteuergesetz zu ändern.
Erstes Aktenzeichen für einen NRW-Musterprozess
Vor dem Finanzgericht Köln führt der Bund der Steuerzahler ein erstes Musterverfahren für Nordrhein-Westfalen. Es betrifft die Ermittlung des Bodenrichtwertes. Das Aktenzeichen lautet 4 K 2189/23. Mehr dazu hier.
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