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Steuertipp: Wann müssen Erben Steuerschulden eines Verstorbenen bezahlen?

16.08.2024, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/tipp-des-tages/show/id/27983

Als Gesamtrechtsnachfolge des Erblassers müssen Erben auch noch ausstehende Steuerschulden des Verstorbenen begleichen. Bei mehreren möglichen Erben ist nicht immer klar, wann die Zahlungspflicht beginnt. Das FG Münster entschied, solange die Erbeneigenschaft noch nicht geklärt sei, könne kein einzelner der potenziellen Erben zur Zahlung herangezogen werden. Allenfalls könne sich die Steuerforderung gegen die unbekannten Erben richten. Dann müsste die Forderung gegenüber dem Nachlasspfleger erhoben werden. (FG Münster vom 18.6.2024, 2 V 693/24 Kfz)

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