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Steuertipp: Sonderausgaben - Auch Beiträge zu einer Solidargemeinschaft können abzugsfähig sein

26.01.2024, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/tipp-des-tages/show/id/23667

Es gibt neben den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen eine Möglichkeit, über so genannte Solidargemeinschaften die Gesundheit abzusichern. Die Beiträge an solche Einrichtungen dürfen dann - wie die Krankenkassenbeiträge - als Sonderausgaben vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden, wenn sie bestimmte Voraussetzungen (die im Sozialgesetzbuch festgeschrieben sind) erfüllen. (Dazu zählt unter anderem, dass sie dem Bundesministerium für Gesundheit alle 5 Jahre belegt, dauerhaft leistungsfähig zu sein.) (BFH, X R 15/22) - vom 23.08.2023

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