Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  Steuertipp: Haushaltsnahe Dienstleistung...

Steuertipp: Haushaltsnahe Dienstleistung - Ein Notrufsystem zählt nicht

12.06.2023, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/tipp-des-tages/show/id/17628

Lebt eine betreuungsbedürftige Dame allein im eigenen Haushalt und hat sie sich ein Hausnotrufsystem installieren lassen (per Knopfdruck kann damit im Notfall eine 24-Stunden-Service-Zentrale angefunkt werden), so kann sie die Kosten dafür nicht als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuerschuld abziehen. Die Rufbereitschaft, die Annahme von den Notrufen und das Organisieren von Hilfe passiert außerhalb der Wohnung und kann damit nicht zum Haushalt der Betreuungsbedürftigen zählen. (BFH, VI R 7/21) - vom 15.02.2023

Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland