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Eigentümer müssen die Möglichkeit haben, nachzuweisen, dass der tatsächliche Wert ihres Grundstücks deutlich unter dem Wert liegt, den das Finanzamt bei der Neubewertung für die Grundsteuererhebung festgestellt hat. Die Finanzämter dürften zwar pauschale Annahmen zur Berechnung der Grundsteuer treffen - praktisch geht die Neubewertung der Grundstücke in ganz Deutschland nicht anders. Wenn die errechneten Werte aber deutlich über dem tatsächlichen Wert lägen, dann müssten die Eigentümer die Möglichkeit bekommen, dies dem Finanzamt gegenüber nachzuweisen. Es bestünden »bereits einfachrechtliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der streitigen Grundsteuerwertfeststellungen in Bezug auf die Höhe der festgestellten Grundsteuerwerte«, wenn sich die Eigentümer nicht gegen die Einstufung wehren könnten. (BFH, II B 78/23 u.a.) - vom 27.05.2024