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Steuertipp: Es gibt einen Unterschied zwischen Vermächtnis und Erbschaft

13.03.2023, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/tipp-des-tages/show/id/15852

Reicht eine in der Schweiz lebende Frau eine Immobilie über ein Vermächtnis an ihre in den USA lebende Nichte weiter, so muss die dafür keine Erbschaftsteuer zahlen. Voraussetzung ist, dass weder die Erblasserin noch die Erbin Deutsche sind - und beide im Ausland leben. Das war hier der Fall. Es sei dabei wichtig, dass der künftige Nutznießer die Immobilien nicht vererbt bekomme, sondern als Vermächtnis erhalte. Der Unterschied liege darin, dass ein Erbe unmittelbar im Zeitpunkt des Todes Eigentümer wird, während es bei einem Vermächtnis „nur“ einen Herausgabeanspruch an den oder die Erben gibt. Maßgeblich für die Erbschaftsteuer ist nur „die Erlangung des Eigentums zum Zeitpunkt des Todes“. Das Eigentum geht es in diesem Fall - anders als beim Erbe - aber erst durch die notarielle Eintragung an den Empfänger über. (Für Deutsche gilt die Steuerfreiheit, wenn sie seit mehr als fünf Jahren im Ausland leben.) (BFH, II R 37/19) - vom 23.11.2022

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