Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  Steuernachzahlungen und -erstattungen: A...

Steuernachzahlungen und -erstattungen: Anpassung von Zinsfestsetzungen

09.11.2022, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/aktuell/show/id/13333

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 08.07.2021 die Verfassungswidrigkeit des bundesgesetzlichen Zinssatzes von jährlich sechs Prozent für Steuernachzahlungen und -erstattungen festgestellt. Der Bundesgesetzgeber hat daraufhin eine verfassungsgemäße Neuregelung der Verzinsung, rückwirkend ab 01.01.2019 mit nunmehr 1,8 Prozent pro Jahr beschlossen.

Im November 2022 würden nun die bayerischen Finanzämter aufgrund dieser Gesetzesänderung von Amts wegen rund zwei Millionen geänderte Zinsbescheide in allen offenen Fällen an die betroffenen Bürger übermitteln, teilt das bayerische Landesamt für Steuern (LfSt) mit. Hierfür sei somit kein Antrag erforderlich.

Haben Steuerbürger bereits einen Bescheid mit einer Steuererstattung und einer Zinsfestsetzung unter Anwendung der ursprünglichen sechs Prozent jährlichem Zins erhalten, bestehe insoweit in der Regel ein Vertrauensschutz und es sei keine teilweise Rückzahlung des Zinses notwendig. Nur wenn der Zins bislang noch nicht festgesetzt wurde, erfolge dies nun mit dem neuen Zinssatz von 1,8 Prozent, so das LfSt.

Landesamt für Steuern Bayern, PM vom 03.11.2022

Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland