
Steuererklärung 2021: Erklärungsfristen werden verlängert
Für die Abgabe der Steuererklärung 2021 haben die Steuerzahler mehr Zeit, als gesetzlich verankert ist.
Im 4. Corona-Steuerhilfegesetz hat die Bunderegierung in ihrem Gesetzentwurf die Frist für Steuerzahler, die ohne steuerberatende Hilfe ihre Steuererklärung abgeben, auf den 30. September 2022verlängert. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Gesetz eine Frist bis zum 31. Oktober 2022 gefordert. Die Bundesregierung prüft dies derzeit.
Für beratende Steuerzahler soll die Frist bis zum 30. Juni 2023 verlängert werden. Hier fordert der Bundesrat die Frist auf den 30. August 2023 zu verlängern.
Wer seine Steuererklärung noch nicht angefertigt hat, kann die Broschüren „Steuererklärung für Arbeitnehmer 2021“ und „Steuererklärung für Senioren 2021“ unter steuern(at)steuerzahler-nrw.de anfordern.