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Steuerberichte: Austausch mit den USA beschlossen
Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 08.02.2023 dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14.08.2020 zwischen der Regierung der Bundesrepublik und der US-Regierung über den Austausch länderbezogener Berichte (BT-Drs. 20/5021) zugestimmt.
Mit der Vereinbarung mit den USA soll sichergestellt werden, "dass die Finanzverwaltungen zur Wahrung der Integrität des Steuerrechts die erforderlichen Informationen erhalten und dass die multinationalen Unternehmen ihren Dokumentationspflichten nach einem einheitlichen Standard nachkommen", heißt es in der Begründung.
Die SPD-Fraktion nannte die Länderberichte ein wichtiges Instrument, um Großunternehmen besser auf die Finger zu schauen und Steuergestaltungen eindämmen zu können. Nach Schätzungen gingen der Europäischen Union jedes Jahr rund 50 bis 70 Milliarden Euro durch Steuergestaltungen verloren. Durch den Informationsaustausch werde es zu einem Anstieg der effektiven Steuersätze kommen, erklärte die SPD-Fraktion unter Berufung auf eine OECD-Studie. Man hoffe, dass die Steuerflucht effektiv bekämpft werden könne.
Die CDU/CSU-Fraktion schloss sich den Äußerungen der SPD-Fraktion inhaltlich an und erinnerte zudem an das bereits vom damaligen Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) auf den Weg gebrachte BEPS-Projekt (Base Erosion and Profit Shifting – Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung). Mit diesem Projekt soll verhindert werden, dass international tätige Unternehmen aufgrund der unzureichend aufeinander abgestimmten Steuersysteme der Staaten einen unfairen Steuerwettbewerb betreiben und daher Steuerschlupflöcher entstehen, mit denen solche Unternehmen ihre Steuerlast mit aggressiver Steuerplanung auf ein Minimum drücken können. Die CDU/CSU-Fraktion nannte es aber bemerkenswert, dass die USA nicht dem multilateralen Abkommen beitreten, sondern ein bilaterales Abkommen abschließen würden.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprach von einem wichtigen Instrument zur Bekämpfung von Steuerflucht. Die FDP-Fraktion schloss sich dieser Einschätzung an und zeigte sich erfreut über die breite Zustimmung. Auch die AfD-Fraktion begrüßte das Abkommen, merkte jedoch kritisch an, dass damit nur die Auswirkungen unterschiedlicher Steuersätze für Unternehmen bekämpft würden statt die Steuersätze zu senken.
Die Fraktion Die Linke begrüßte die Zielsetzung des Abkommens. Die USA würden eingebunden, nachdem sie sich der BEPS-Initiative bisher verweigert hätten. Aufgrund des dürftigen Inhalts des Abkommens sei aber zu bezweifeln, dass die Ziele tatsächlich erreicht würden. Steuergestaltungen durch internationale Konzerne seien ein Riesenproblem. In dem Abkommen würden aber Einzelheiten des Informationsaustausches wie Umfang und Zeitplan offen gelassen.
Die Bundesregierung erklärte auf eine Frage der CDU/CSU-Fraktion, es handele sich um ein internationales Abkommen, das als Einspruchsgesetz angesehen werde und im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig sei. Wenn das Gesetz verabschiedet worden sei, könne eine Informationsaustauschrunde mit den USA ab 31.03.2023 beginnen.
Deutscher Bundestag, PM vom 08.02.2023