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Sonderfonds Kultur: Zwei Module

27.05.2021, http://www.musterkanzlei.info/2002288/news/recht/aktuell/12465-sonderfonds

Die Bundesregierung hat Einzelheiten zum geplanten Sonderfonds Kultur mitgeteilt.

Wie sie in der Antwort (19/29728) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/29054) schreibt, soll der Fonds aus zwei Modulen bestehen, einer Wirtschaftlichkeitshilfe und einer Ausfallabsicherung.

Die Wirtschaftlichkeitshilfe soll der Antwort zufolge ermöglichen, insbesondere kleinere und mittlere Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Teilnehmern wirtschaftlich durchzuführen.

Daneben soll eine bereitgestellte Ausfallabsicherung für größere Veranstaltungen im Jahresverlauf Planungssicherheit schaffen. Im Fall Corona-bedingter Absagen, Teilabsagen oder Verschiebungen werde ein Teil der Ausfallkosten durch den Fonds übernommen.

Deutscher Bundestag, hib-Meldung 704/2021 vom 26.05.2021

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