Gestellung von Personal: Bayerisches Landesamt für Steuern zu umsatzsteuerlicher Behandlung
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Solidaritätszuschlag: Für Großteil der Bevölkerung weggefallen
Seit Beginn des Jahres 2021 gilt für den Solidaritätszuschlag eine neue, höhere Freigrenze für einkommensteuerpflichtige Personen: Die Freigrenze beträgt 16.956 Euro beziehungsweise 33.912 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebensgemeinschaften.
Wie das Landesamt für Steuern (LfSt) Rheinland-Pfalz mitteilt, bedeutet das, dass rund 90 Prozent der Bürger, die Lohn- und Einkommensteuer zahlen, ab 2021 vollständig von der Zahlung des Solidaritätszuschlags (Soli) befreit sind.
Wer wissen möchte, wie sich dies auf die persönlichen Einkommensverhältnisse auswirkt, könne das mit Hilfe des "Soli-Rechners" des Bundesfinanzministeriums (www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Schlaglichter/Solidaritaetszuschlag/Solidaritaetszuschlag.html) ausrechnen.
Bei Bürgern, für die Steuer-Vorauszahlungen für das Jahr 2021 festgesetzt wurden, könne es in einigen Fällen in der Übergangszeit von der alten zur neuen Regelung und der damit verbundenen neuen Freigrenze dazu gekommen sein, dass der Solidaritätszuschlag fälschlicherweise noch erhoben wurde.
Die Betroffenen müssten selbst nicht tätig werden. Die rheinland-pfälzischen Finanzämter prüften derzeit alle Fälle mit Vorauszahlungen auf die korrekte Anpassung des Solidaritätszuschlags. Erforderliche Korrekturen würden auch rückwirkend von Amts wegen vorgenommen. Betroffene erhielten automatisch einen neuen, korrigierten Vorauszahlungsbescheid, so das LfSt.
Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz, PM vom 09.02.2021