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Riester-Förderung: Statistische Auswertungen

16.11.2023, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/aktuell/show/id/20968

Seit 2018 stellt das Bundesfinanzministerium (BMF) in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zentrale statistische Auswertungen zur steuerlichen Förderung der zusätzlichen privaten Altersvorsorge auf seiner Internetseite zur Verfügung. Jetzt hat es die zentralen Ergebnisse zur Riester-Förderung zum Stichtag 15.05.2023 vorgelegt und auf seiner Seite (www.bundesfinanzministerium.de) veröffentlicht.

Mit der so genannten Riester-Förderung werden private Beiträge zum Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge seit 2002 durch die Gewährung von Zulagen und eine gegebenenfalls darüberhinausgehende Entlastungswirkung durch den Sonderausgabenabzug steuerlich gefördert.

Mit Wirkung zum 01.01.2018 ist die Förderung weiter verbessert worden: Die Grundzulage wurde von 154 auf 175 Euro pro Jahr erhöht. Durch die Schaffung eines neuen Freibetrags in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden Riester-Renten zukünftig bei der Berechnung der Grundsicherungsleistungen nicht mehr voll angerechnet. Leistungen aus dem so genannten betrieblichen Riester unterliegen in der Auszahlungsphase nicht mehr der Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (keine "Doppelverbeitragung" mehr).

In der Statistik werden die jeweiligen Werte für Personen mit Verträgen mit Riester-Förderung differenziert nach verschiedenen Merkmalen ausgewiesen. Zeitreihen, die die Entwicklung der geförderten Personen und des Fördervolumens seit 2002 wiedergeben (Tabelle 12 und 13), ergänzen die Tabellen. Die vorliegenden Tabellen werten die steuerliche Förderung in der Ansparphase aus.

Die dargestellten Ergebnisse basieren laut BMF auf Werten zum Auswertungsstichtag 15.05.2023. Das Beitragsjahr 2020 stehe dabei im Fokus. Die Daten für die Beitragsjahre 2021 und 2022 seien vorläufig, da die der Statistik zugrunde liegenden Verwaltungsverfahren noch nicht abgeschlossen seien. Zudem würden die Ergebnisse für das Beitragsjahr 2019 ausgewiesen.

Bundesfinanzministerium, PM vom 15.11.2023

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