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Rechtstipp: Beamtenrecht/Erholungsurlaub - Die Erben erhalten nicht mehr als 20 Tage ausgezahlt
Stirbt eine (Landes-)Beamtin, und war sie vor ihrem Tod lange Zeit dienstunfähig krank, so dass sie ihr zustehenden Erholungsurlaub nicht nehmen konnte, so haben die Erben Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich für den nicht genommenen Urlaub. In dem konkreten Fall ging es um mehr als 60 Urlaubstage. Allerdings wird der Anspruch durch den vierwöchigen unionsrechtlich gewährleisteten Mindesturlaub begrenzt. also bei einer Fünf-Tage-Woche auf 20 Tage jährlich. Unter dem Strich erhielten die Erben hier eine Zahlung in Höhe von rund 9.400 Euro. (VwG Berlin, 28 K 563/19)