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Rechtstipp: Autounfall - Hupen und Weiterfahren bringen 20 Prozent Mitschuld
Fährt ein Autofahrer auf einer Straße in einem verkehrsberuhigten Bereich, und bemerkt er, dass ein anderes Auto rückwärts aus einer Garageneinfahrt ausfährt, so reicht es nicht aus, wenn der auf der Straße fahrende lediglich hupt, ansonsten jedoch unverändert weiterfährt. Er hätte besonders vorsichtig fahren und in Bremsbereitschaft gehen müssen. Kommt es zu einem Zusammenstoß zwischen den beiden, so kann dem „Hupenden“ ein Teil der Schuld auferlegt werden - und zwar in Höhe von 20 Prozent. Der achtlos Rückwärtsfahrende hingegen hat den Unfall überwiegend selbst verschuldet. (LG Saarbrücken, 13 S 60/22)