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Rechtstipp: Arbeitsrecht - Verstoß gegen die Datenschutzverordnung bringt kein Geld

27.03.2024, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/tipp-des-tages/show/id/25049

Hat ein Mann rund ein Jahr lang bei einem Immobilienunternehmen gearbeitet, und verlangt er nach seinem Ausscheiden vom ehemaligen Arbeitgeber Auskunft über gespeicherte Daten (nach der Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO), so kann er keinen Schadenersatzanspruch gelten machen (hier verlangte er 10.000 €), wenn sein Auskunftsanspruch nicht fristgerecht und auch (zunächst) inhaltlich nicht ausreichend bedient wird. Allein ein Verstoß gegen die Vorschriften der DSGVO können keinen Anspruch auf Geldentschädigung begründen. (LAG Düsseldorf, 3 Sa 285/23)

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