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Oldtimer-Traktor von 1935 weg: Was war er wert?

12.07.2021, http://www.musterkanzlei.info/2002288/news/recht/aktuell/12695-oldtimer

Um den Wert eines Oldtimer-Traktors ging es in einem Fall, über den das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig entschieden hat.

Der Käufer erwarb für 35.000 Euro einen Lanz-Traktor Baujahr 1935. Das Fahrzeug ließ er zunächst beim Verkäufer stehen, der es auf einem Sportflugplatzgelände für mehrere Tage im Freien abstellte. Dort wurde es von Unbekannten entwendet. Von seiner für den Traktor abgeschlossenen Vollkaskoversicherung bekam der Käufer 62.500 Euro. So hoch hatte er das Kfz versichert. Da das landwirtschaftliche Oldtimer-Fahrzeug seiner Ansicht nach aber noch mehr wert gewesen ist, klagte er gegen den Verkäufer auf Ersatz des unversicherten Schadens von 87.500 Euro.

Damit hatte er nur in Höhe von 10.000 Euro Erfolg. Das OLG Braunschweig kam zwar zu dem Ergebnis, dass dem Käufer grundsätzlich ein Anspruch auf Schadenersatz zustehe. Der Verkäufer habe seine Pflichten aus dem Verwahrungsvertrag grob fahrlässig verletzt, indem er das auch ohne Schlüssel jederzeit startbereite Sammlerfahrzeug für mehrere Tage und Nächte unbeaufsichtigt im Freien abgestellt habe, ohne es gegen eine Wegnahme zu sichern.

Der Käufer könne aber lediglich Schadenersatz in Höhe von 10.000 Euro verlangen. Er habe nicht bewiesen, dass der von ihm gekaufte Traktor-Oldtimer ein bestimmter, höherwertiger Typ ("H8") gewesen sei. Die Wertschätzung beruhe auch auf der übereinstimmenden Angabe der hinzugezogenen zwei Sachverständigen zum Erhaltungszustand des Fahrzeugs. Zwar seien die Gutachter am Ende zu unterschiedlichen Bewertungen des Traktors gekommen. Dies habe das OLG aber nicht an der Schätzung des dem Käufer entstandenen Schadens auf 72.500 Euro gehindert, die es durch Mittelung der von den Sachverständigen gefundenen Wertangaben vornahm.

Oberlandesgericht Braunschweig, Entscheidung vom 20.05.2021, 9 U 8/20

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