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Massenkündigung von Stromverträgen: Verbraucherzentrale Hessen bereitet Musterfeststellungsklage vor
Der Energieversorger Stromio beendete in den letzten Wochen rückwirkend zahlreiche Stromlieferungsverträge. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen war das rechtswidrig. Mit einer Musterfeststellungsklage will sie nun die Rechte der Betroffenen sichern.
"Stromio bricht seine vertraglichen Pflichten. Das ist inakzeptabel", meint Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen. "Verträge sind einzuhalten. Dieser Grundsatz gilt auch für Unternehmen. Mit unserer Musterfeststellungsklage lassen wir im Grunde klarstellen, dass Stromio entstandene Schäden ersetzen muss."
Mit den zuletzt erheblichen Preissteigerungen auf dem Strommarkt hatte Stromio seine Entscheidung begründet, Verbraucher nicht mehr mit Strom zu beliefern. Die Verbraucherzentrale Hessen sieht in diesem Verhalten einen klaren Vertragsbruch. Preissteigerungen zählten zum normalen unternehmerischen Risiko. Dieses müsse der Anbieter tragen und dürfe es nicht ungefragt auf seine Kundschaft abwälzen.
Mit ihrer Musterfeststellungsklage geht die Verbraucherzentrale Hessen im Namen der Betroffenen gegen Stromio vor. Vor dem Oberlandesgericht soll festgestellt werden, dass Stromio seine Pflichten verletzt hat. So soll die ehemalige Kundschaft Schadenersatz erhalten können. Denn durch die rückwirkende Vertragsbeendigung hätten viele plötzlich viel teureren Strom beziehen müssen, so die Verbraucherzentrale. "Wir erwarten hier je nach Laufzeit durchaus erhebliche Schadenssummen von mehreren hundert Euro pro Vertrag und vermuten zahlreiche Betroffene. Deswegen ist uns die Klage ein wichtiges Anliegen. Unsere Anwälte bereiten die die Klageschrift vor", so Wendt.
Wer betroffen ist, könne sich in das Klageregister eintragen, um von den Wirkungen der Klage zu profitieren, teilt die Verbraucherzentrale mit. Der kostenlose Eintrag sei möglich, sobald das Bundesamt für Justiz das Register eröffnet hat. Erfahrungsgemäß werde das nach der in Kürze geplanten Klageerhebung noch einige Wochen dauern.
Verbraucherzentrale Hessen, PM vom 11.02.2022