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Kurzzeitvermietungen: Besserer Datenaustausch soll zu mehr Transparenz sorgen

09.11.2022, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/aktuell/show/id/13321

Die EU-Kommission hat eine Verordnung vorgeschlagen, um die kurzfristige Vermietung von Unterkünften EU-weit transparenter, effektiver und nachhaltiger zu machen. Der Vorschlag soll die derzeitige Fragmentierung in der EU bei der Weitergabe von Daten durch Online-Plattformen beheben und letztlich illegale Angebote verhindern. Daten von Gastgebern und Online-Plattformen sollen in Zukunft besser erhoben und ausgetauscht werden. Sie sollen dann den Behörden in den Mitgliedstaaten helfen, wirksame und verhältnismäßige lokale Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Teil des Tourismussektors nachhaltig zu entwickeln.

Mit dem neuen vorgeschlagenen Rahmen soll laut Kommission unter anderem eine Harmonisierung der Registrierungsanforderungen für Gastgeber und ihre Kurzzeitmietobjekte erreicht werden, wenn sie von den nationalen Behörden eingeführt werden. Die Registrierungssysteme müssten vollständig online und benutzerfreundlich sein. Ähnliche relevante Informationen über die Gastgeber und ihre Unterkünfte (das heißt "wer", "was" und "wo") sollten verlangt werden. Bei Abschluss der Registrierung sollten die Gastgeber eine individuelle Registrierungsnummer erhalten.

Auch soll laut Kommission eine Präzisierung der Vorschriften erfolgen, um sicherzustellen, dass Registrierungsnummern angezeigt und kontrolliert werden: Online-Plattformen müssten den Gastgebern die Anzeige von Registrierungsnummern auf ihren Plattformen erleichtern. Außerdem müssten sie stichprobenartig prüfen, ob sich die Gastgeber registrieren und die richtigen Nummern angezeigt werden. Behörden könnten die Gültigkeit von Registrierungsnummern aussetzen und Plattformen auffordern, Gastgeber, die gegen die Vorschriften verstoßen, von der Liste zu streichen.

Weiter angestrebt werde eine Straffung des Datenaustauschs zwischen Online-Plattformen und Behörden: Online-Plattformen müssten Daten über die Zahl der gemieteten Übernachtungen und der Gäste einmal monatlich automatisch an die Behörden weitergeben. Für kleine Plattformen und Kleinstplattformen seien vereinfachte Möglichkeiten der Berichterstattung vorgesehen. Behörden würden diese Daten über nationale "einheitliche digitale Zugangsstellen" erhalten können.

Geplant sei auch eine Wiederverwendung von Daten in gebündelter Form: Die im Rahmen des Kommissionsvorschlags erzeugten Daten würden in gebündelter Form zu den von Eurostat erstellten Tourismusstatistiken beitragen und in den künftigen europäischen Datenraum für den Tourismus einfließen. Diese Informationen würden die Entwicklung innovativer, tourismusbezogener Dienstleistungen unterstützen, erwartet die Kommission.

Erreicht werden soll schließlich die Einrichtung eines wirksamen Rahmens für die Umsetzung. So sollen die Mitgliedstaaten die Umsetzung dieses Transparenzrahmens überwachen und Sanktionen für Verstöße gegen die Verpflichtungen aus der Verordnung festlegen.

Ihr Vorschlag werde nun im Hinblick auf seine Annahme vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert, so die Kommission. Nach seiner Annahme und seinem Inkrafttreten hätten die Mitgliedstaaten dann zwei Jahre Zeit, um die erforderlichen Mechanismen für den Datenaustausch einzurichten.

Europäische Kommission, PM vom 07.11.2022

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