Organisierte Steuerhinterziehung: Länder verlangen höhere Strafen
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: Finanzministerium ändert Schreiben zu Tarifermäßigung nach § 32c EStG
Kindergeld: Beantragung wird vereinfacht
Der Bundesrat hat den Weg für Verbesserungen bei Anträgen auf Familienleistungen freigemacht: Die Länderkammer hat am 27.11.2020 einem Gesetz zur Digitalisierung entsprechender Verwaltungsverfahren zugestimmt.
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden. In Kraft treten wird es zu großen Teilen am Folgetag, im Übrigen am 01.01.2022.
Das Gesetz schafft Rahmenbedingungen, um den Zugang zu wichtigen Familienleistungen zu vereinfachen. Dabei geht es zunächst vor allem um das Elterngeld, das Kindergeld und die Namensbestimmung. Ziel ist es, Eltern in der Phase rund um die Geburt eines Kindes von Bürokratie zu entlasten.
Das Gesetz ermöglicht es, die wichtigsten Leistungen bei der Geburt eines Kindes zu bündeln, sodass die Daten nicht mehrfach eingegeben werden müssen und Behördengänge wegfallen. Auf Wunsch der Eltern können erforderliche Daten zwischen den Behörden übermittelt werden – zum Beispiel Einkommensnachweise für den Elterngeldantrag. So soll die Rentenversicherung im Auftrag der Elterngeldstellen die Entgeltdaten bei den Arbeitgebern abfragen können. Die Bürger können dabei selbst entscheiden, ob sie solche Angebote nutzen wollen.
Die Länder weisen zudem mit einer Entschließung darauf hin, dass die Änderung des Onlinezugangsgesetzes auf die Artikel 91c und 84 des Grundgesetzes zu stützen ist.
Bundesrat, PM vom 27.11.2020